- Das Bezirksgericht Frauenfeld hat einen der beiden Angeklagten rund um das Tötungsdelikt vom Barchetsee im Thurgau wegen Mordes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Der zweite Angeklagte wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.
- Vor Gericht standen zwei Männer, heute 59- und 63-jährig, welche wegen Mordes angeklagt waren.
- 2007 wurde im Barchetsee die Leiche eines 27-jährigen Mannes gefunden, der erschossen, in Plastikfolie eingewickelt und mit einer Betonplatte im See versenkt worden war.
Mehr als 16 Jahre nach dem Tötungsdelikt ist das Urteil da: ein Schuldspruch, ein Freispruch. So entschied das Bezirksgericht Frauenfeld. Im Fall des Schuldspruchs des 63-jährigen Mannes folgte das Gericht den Argumenten der Anklage und verurteilte ihn wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen.
Die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gingen diametral auseinander: Auf der einen Seite die Forderung nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe für beide Angeklagte wegen Mordes, auf der anderen Seite Freisprüche für beide.
Lange blieben die Ermittlungen erfolglos. Jahre später wurde der «Cold Case» neu aufgerollt. Dabei kamen auch verdeckte Ermittler zum Einsatz. Ihnen gegenüber schilderte der nun Verurteilte die Tat detailliert und nannte den anderen Angeklagten als Komplizen. Im August 2022 wurden die zwei Männer verhaftet.
Weiterzug ans Obergericht möglich
Dass jetzt einer der beiden Männer verurteilt wurde und der andere nicht, hängt mit den Indizien zusammen. An der Täterschaft des 63-Jährigen zweifelte das Gericht nicht. Indizien müssen sich in ihrer Gesamtheit wie ein Mosaik zu einem Bild zusammenfügen. Trotz allfälliger Lücken muss ein Bild klar erkennbar sein.
Laut Gesetz darf eine Verurteilung nur erfolgen, wenn das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten hat. Dies traf jetzt bei einem Beschuldigten zu, beim anderen nicht. Die Indizien vermochten nicht, die Zweifel des Gerichts auszuräumen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden. Das könnte sowohl bei der Verteidigung des Verurteilten der Fall sein als auch bei der Staatsanwaltschaft, die für den nun Freigesprochenen ebenfalls einen Schuldspruch forderte.