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Der Lohnschutz ist unverhandelbar
Aus Tagesschau vom 28.09.2018.
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Trotz Lohnschutz-Streit Verhandlungen über EU-Rahmenabkommen gehen weiter

  • Der Bundesrat setzt die Verhandlungen mit der EU auf Basis des bisherigen Mandats fort.
  • Das teilte Aussenminister Ignazio Cassis in Bern bei einer Medienkonferenz zur EU-Politik der Landesregierung mit.
  • Trotz ausstehender Einigung über ein Rahmenabkommen habe der Bundesrat die Kohäsionsmilliarde gutgeheissen. Darüber kann nun das Parlament entscheiden.

Der wichtigste Streitpunkt mit der EU seien die flankierenden Massnahmen, sagte Cassis. Wegen diesen habe die EU überhaupt Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der Schweiz verlangt. «Es besteht die Möglichkeit, dass wir weiter darüber verhandeln.»

Keine Deadline fürs Rahmenabkommen

«Wir wollen ein Abkommen erreichen, das die institutionellen Fragen regelt. Und es soll uns ermöglichen die materiellen Differenzen zu bereinigen», sagt Cassis. Es gibt auch keinen offiziellen Termin, wann die Verhandlungen beendet sein werden.

In einer Mitteilung schreibt der Bundesrat, die Verhandlungen mit der EU würden auf Basis des bestehenden Mandats fortgeführt. Zur Änderung der aktuellen Verhandlungsposition bestehe kein interner Konsens, wie die Gespräche im Verlauf des Sommers gezeigt hätten. Dabei ging es um die flankierenden Massnahmen.

Wesentliche Fragen offen

Mit Blick auf die Kohäsionsmilliarde hält der Bundesrat fest, wesentliche Fragen in den Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU seien noch nicht geklärt. So sei der Ausgang der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen und die Anerkennung der Börsenäquivalenz offen.

Der Kohäsionsbeitrag: Im Parlament umstritten

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Der Kohäsionsbeitrag von 1,3 Milliarden Franken ist politisch umstritten. Die SP befürwortet die Zahlung, die SVP lehnt sie ab. Die CVP und die FDP haben in der Vernehmlassung dafür plädiert, den Beitrag an Bedingungen zu knüpfen. Eine zwingende Voraussetzung ist für sie die unbefristete Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung. Diese will die EU jedoch nur gewähren, wenn eine Einigung beim Rahmenabkommen zustande kommt.

Mit den 1,302 Milliarden Franken will der Bundesrat zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den EU-Staaten beitragen. Als Themenschwerpunkte hat er Berufsbildung und Migration festgelegt. 1,102 Milliarden Franken sind zugunsten der EU-13-Länder im Osten vorgesehen, unter anderem für Berufsbildungsprojekte. Je nach Prioritäten der Partnerländer können auch Gelder für Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit oder Sicherheit eingesetzt werden.

200 Millionen Franken sollen für Migrationsprojekte eingesetzt werden – und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von der Migration besonders stark betroffen sind.

Erste Tranche floss in die Oststaaten

Die erste Kohäsionsmilliarde kam vollumfänglich den Ost-Staaten zugute. Im Jahr 2007 sprach das Parlament einen Kredit von einer Milliarde Franken zugunsten der EU-10, in den Jahren 2009 und 2014 wurde der Beitrag auf die später beigetretenen Staaten Rumänien, Bulgarien und Kroatien ausgeweitet.

Letztere erachte der Bundesrat als erforderlich. Gleichzeitig sei der zweite Schweizer Beitrag eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspreche somit den Schweizer Interessen. Würden die angestrebten Resultate mit der EU nicht eintreten, könne das Parlament die neue Ausgangslage berücksichtigen, schreibt der Bundesrat.

«Wenn die Begrenzungsinitiative das Freizügigkeitsabkommen eliminiert, dann fallen gemäss der Guillotine-Regelung alle Verträge der Bilateralen I. Dann erübrigt sich ein Rahmenabkommen, weil wir materiell gar nichts mehr zu regeln haben», sagte Cassis auf die entprechende Frage.

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Zur Begrenzungsinitiative
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