Das Departement von Finanzminister Ueli Maurer weigert sich, dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen Adrian Lobsiger Unterlagen herauszugeben, die er im Zusammenhang mit dem Einsichtsgesuch eines Bürgers angefordert hat. Lobsiger spricht von einem «Tiefschlag». Das Finanzdepartement hat dafür null Verständnis.
Am Anfang war eine Aussage
Am Anfang des Streits stand eine Aussage von Finanzminister Ueli Maurer in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF vom 21. November des letzten Jahres. Thema waren die Corona-Massnahmen des Bundesrates. Maurer erläuterte, die Regierung habe verschiedene Ansprüche gegeneinander abwägen müssen. «Wir sind bewusst ein gewisses Risiko eingegangen, weil wir eine Güterabwägung gemacht haben», so Maurer damals.
Ein Bürger verlangte darauf hin beim Finanzdepartement alle Dokumente, welche diese Aussage begründen könnten – gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. Das Departement aber verweigerte die Herausgabe mit dem Argument, die Dokumente beträfen Verhandlungen des Bundesrates und unterstünden somit nicht dem Öffentlichkeitsgesetz.
Auch Lobsiger stösst auf Granit ...
Der Bürger wandte sich deshalb an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger. Er solle, wie vom Gesetz vorgesehen, ein Schlichtungsverfahren einleiten. Wie üblich verlangte Lobsiger als Erstes die Akten, um die es geht, beim Finanzdepartement. Doch auch er stiess dort auf Granit. «Das war für mich ein Tiefschlag», sagt Lobsiger.
«Wenn mir ein Bundesorgan die Unterlagen nicht herausgibt, die mir dazu dienen, zu beurteilen, ob jetzt diese Unterlagen unter das Gesetz fallen oder nicht, dann kann ich natürlich meine Schlichtungsaufgabe nicht wahrnehmen», erklärt der Öffentlichkeitsbeauftragte weiter.
Dies sei umso stossender, weil im Gesetz ausdrücklich stehe, der Öffentlichkeitsbeauftragte habe auch Zugang zu Dokumenten, die der Geheimhaltung unterliegen.
... aus formellen Gründen
Das Finanzdepartement sieht alles ganz anders. Auf Anfrage von Radio SRF hält es fest: Beim Gesuch des Bürgers sei «von vornherein klar» gewesen, dass die Dokumente nicht hätten herausgegeben werden können – aus formellen Gründen. Und deshalb habe auch der Beauftragte Lobsiger keinen Anspruch auf einen Zugang.
Da steht also Aussage gegen Aussage. «Das zeigt einfach, dass immer noch Kräfte in der Bundesverwaltung vorhanden sind, die sich nicht ganz mit dem Öffentlichkeitsgesetz abgefunden haben», ist Lobsiger verärgert.
Das wiederum lässt das Finanzdepartement nicht auf sich sitzen. Es unterstütze das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung «vorbehaltlos», betont es gegenüber Radio SRF. Beim vorliegenden Verfahren handle es sich um einen «ausgesprochenen Sonderfall».