- Trotz Erdbebengefahr und anderer Risiken soll Fracking erlaubt sein.
- Im Vordergrund steht dabei die Gewinnung von Erdwärme.
- Die Förderung von Gas lehnt die Landesregierung aus klimapolitischen Gründen ab.
Beim Fracking wird das Gestein im tiefen Untergrund hydraulisch aufgebrochen, um die Durchlässigkeit zu erhöhen. Die Regierung sieht keinen Grund, diese Technologie grundsätzlich zu verbieten. Das schreibt er im Bericht «Fracking in der Schweiz», den er am Freitag verabschiedet hat.
Von Erdbeben bis Gewässerverschmutzung
Der Bundesrat lehnt ein generelles Verbot des Fracking ab. Die Methode birgt allerdings viele Risiken: Das Aufbrechen des Gesteins kann Erdbeben auslösen, so wie in Basel im Dezember 2006 im Zusammenhang mit einer Geothermie-Bohrung. Gemäss dem Bericht können chemische Zusatzstoffe zur Fracking-Flüssigkeit Grund- und Oberflächenwasser verschmutzen. Eine weitere Gefahr sind Schadstoffe wie Schwermetalle oder radioaktive Substanzen, die aus der Tiefe gefördert werden können.
Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass diese Risiken auf ein vertretbares Mass gesenkt werden können. Voraussetzung dafür sei, dass die bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften korrekt umgesetzt würden. Zudem hat er im Bericht Grundsätze für das Fracking festgelegt.