- Der Bundesrat hat ein neues Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vorgestellt.
- Die Polizei soll im Umgang mit terroristischen Gefährdern mehr Möglichkeiten erhalten.
- Vorgesehen ist unter anderem auch «Hausarrest» als letztes Mittel.
- Für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, soll in jedem Fall eine Ausschaffungshaft angeordnet werden können.
Die neuen gesetzlichen Massnahmen gegen terroristische Gefährder sollen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zudem soll das Gesetz den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.
Gesetz: Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus
Auf die Einführung einer sogenannten gesicherten Unterbringung für terroristische Gefährder hat der Bundesrat aber verzichtet. In der Vernehmlassung zum Gesetz hatte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) diese gesicherte Unterbringung gefordert.
Ausschaffungshaft in jedem Fall
Laut dem Bundesrat wurde die Massnahme geprüft. Aber sie wäre nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) konform. Im Einvernehmen mit der KKJPD verzichte er darum darauf.
Als terroristische Gefährder gelten Personen dann, wenn aufgrund von konkreten Anhaltspunkten davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.
Für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, wollen die Behörden künftig in jedem Fall Ausschaffungshaft anordnen können. Das ist heute nicht immer möglich. Der Bundesrat will für solche Fälle einen neuen Haftgrund schaffen.
Keine vorläufige Aufnahme nach Ausweisungsentscheid
Weiter sollen rechtskräftig ausgewiesene Ausländer, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können, nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können. Damit verlieren sie die Möglichkeit zu arbeiten oder die Familie nachzuziehen. Zudem erhalten sie nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe.
Die neue Regelung soll sicherstellen, dass terroristische Gefährder mit ausländerrechtlicher Ausweisung nicht bessergestellt werden als Personen mit einer strafrechtlichen Landesverweisung.
Meldepflicht und Hausarrest
Vorgesehen sind ferner Massnahmen wie die Pflicht, sich regelmässig bei der Polizei zu melden. Daneben soll die Polizei Gefährdern den Zugang zu einem bestimmten Gebiet oder Rayon verbieten oder ihnen vorschreiben können, ein bestimmtes Gebiet nicht zu verlassen.
Auch an der Möglichkeit des Hausarrests hält der Bundesrat fest, trotz Kritik in der Vernehmlassung. Dieser soll jedoch nur als letztes Mittel in Frage kommen, wenn andere Massnahmen nicht genügen. Zudem soll dafür eine richterliche Genehmigung notwendig sein.
Ferner ist ein Ausreiseverbot vorgesehen, verbunden mit der Beschlagnahmung des Passes.
Um Netzwerke von kriminellen Organisationen frühzeitig zu erkennen, soll das Bundesamt für Polizei (fedpol) im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden dürfen. Damit würden die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung verbessert, schreibt der Bundesrat.
Das neue Gesetz ist noch unter Bundesrätin Simonetta Sommaruga entstanden. Nun ist die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter federführend.