- Im März wurde das sogenannte Burkaverbot angenommen. Der Bundesrat will nun den neuen Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch verankern.
- Wer in der Schweiz an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll demnach mit einer Busse bestraft werden können.
- Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet.
Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums, schreibt der Bundesrat. Auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten sind Verhüllungen des Gesichts weiterhin zulässig.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot (Burka-Initiative)» wurde am 7. März mit 51.2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Grundsätzlich sind die Kantone zuständig für die gesetzliche Regelung des Verhüllungsverbots und nicht der Bund. Weil die Kantone jedoch eine nationale Lösung wünschten, übernahm das Bundesamt für Justiz die Aufgabe.
Die Vernehmlassung dauert bis am 3. Februar 2022.