Ab heute gelten für in die Schweiz einreisende Personen neue Regeln. Sie machen die Einreise umständlicher und teurer.
Neue Regeln für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind
- Bei der Einreise müssen sie einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Dies gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Und es gilt auch für Grenzübertritte zu Fuss und per Velo.
- Vier bis sieben Tage nach der Einreise müssen sie sich mit einem negativen Test in die Schweiz gekommene Personen kostenpflichtig noch einmal testen lassen.
Neue Regeln für alle
- Alle einreisenden Personen müssen das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen.
Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht
- Ausnahmen gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche sowie bei Einreisen aus grenznahen Gebieten.
Neue Bestimmungen zum Zertifikat
- Das Schweizer Covid-Zertifikat gibt es nun auch für in die Schweiz einreisende Personen, die sich im Ausland gegen das Coronavirus haben impfen lassen oder genesen sind. Voraussetzung ist, dass der gespritzte Impfstoff in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen ist.
Wer die neuen Regeln missachtet, kann gebüsst werden. 200 Franken muss ein Eireisender für einen fehlenden Testnachweis berappen, 100 Franken für ein fehlendes Einreiseformular.
Allerdings dürfte es in der Überprüfung Lücken geben, wie Gesundheitsminister Alain Berset eingeräumt hat. An vielen Grenzübergängen würden Stichproben gemacht und keine vollständigen Kontrollen.