- Andreas Dummermuth, Präsident der kantonalen Ausgleichskassen, verteidigt das neue Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten.
- Jeder mögliche Fall von Missbrauch werde konkret angeschaut, erklärte er.
- Das Instrument der Überwachung sei notwendig.
«Sozialversicherungen sind kein Selbstbedienungsladen», erklärte Dummermuth gegenüber der «Samstagsrundschau». Das System sei die teuerste Infrastruktur hierzulande. Jeder vierte Franken, der geschaffen werde, fliesse dahin.
Dummermuth stellte klar, dass die allermeisten Menschen Anrecht auf die Leistungen aus den Sozialversicherungen hätten. In wenigen Fällen würden die Gelder aber zu unrecht bezogen. Dafür brauche es das Instrument der Überwachung.
Zahlen von 2016 als Beleg
Der Leiter der AHV/IV-Ausgleichskasse des Kantons Schwyz wehrt sich gegen den Vorwurf, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen werde. Das neue Gesetz sehe klare Regeln vor. Jeder Fall werde konkret angeschaut und dies müsse man mit Augenmass machen, sagte Dummermuth weiter.
Als Beleg zog er die Zahlen der IV aus dem Jahr 2016 heran, als die Überwachung noch erlaubt war. Nach Angaben von Dummermuth haben damals 434'000 Menschen eine IV bezogen. In 2000 Fällen gab es Hinweise auf Missbrauch. In der Folge liefen 270 Observationen an, davon wurden in 180 Fällen zu unrecht Leistungen der IV bezogen.
Referendum einer Bürgergruppierung
Letzte Woche hat die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten begonnen. Lanciert wurde es von einer Bürgerinnen- und Bürgergruppierung um die Autorin Sibylle Berg. Die Gruppe hat bis zum 5. Juli Zeit, die für das Zustandekommen nötigen 50'000 Unterschriften zusammenzubringen.
Das von den eidgenössischen Räten im beschleunigten Verfahren bewilligte Gesetz stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht, und die Privatsphäre der Menschen werde aufs Gröbste verletzt, argumentiert die Gruppierung. Zahlen von 2016 zeigten, dass jede dritte Überwachung von IV-Bezügern unbegründet gewesen sei.
Auch Standortbestimmung erlaubt
Die Räte verabschiedeten das Gesetz in der Frühjahrssession. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.
Neben Bild- und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung.