- Die Mehrheit der Luzerner Stimmbevölkerung hat der sogenannten Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) zugestimmt. Es geht um ein gesamtes Volumen von 200 Millionen Franken.
- Nun kann der Kanton die Gemeinden im Volksschulwesen und im Wasserbau sowie beim Hochwasserschutz entlasten.
- Im Gegenzug müssen die Gemeinden Verpflichtungen vom Kanton übernehmen – unter anderem die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV sowie die Prämienverbilligungen für Sozialhilfebezüger.
- Der kantonale Finanzdirektor spricht von einem Tag der Befreiung. In der Stadt Luzern hofft man noch auf ein Urteil des Bundesgerichts zur Vorlage.
Aufgaben- und Finanzreform 18
Kanton Luzern: Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (Mantelerlass AFR18)
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JA
64'788 Stimmen
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NEIN
49'049 Stimmen
Im Luzerner Kantonsrat war die AFR18 als austariertes Kompromisswerk bezeichnet worden, das so kompliziert sei, dass an ihm nicht mehr geschraubt werden dürfe. Das Parlament folgte dieser Mahnung und genehmigte das Reformwerk unverändert.
Die Stimmbevölkerung folgte nun am Sonntag der Empfehlung von Kantonsparlament und Regierung und stimmte dem neuen Gesetz zu. Es kam mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 57 Prozent durch. Die Stimmbeteiligung lag bei 44 Prozent.
Marcel Schwerzmann, der Finanzdirektor des Kantons Luzern zeigte sich erfreut über das Ja zur AFR18. Als Grund dafür sieht er die Solidarität, wie er im Interview mit Radio SRF sagte: «Das war eine Vorlage, welche die Solidarität unter den Gemeinden und somit unter der Bevölkerung stärkt. Jede Person in diesem Kanton ist doch froh, wenn wir zusammenhalten.»
Gleichzeitig streicht Schwerzmann hervor, wie wichtig das Ja zur nationalen STAF-Vorlage von diesem Sonntag sei. Denn das Funktionieren der Luzerner AFR18 hängt auch von der STAF ab, von welcher Luzern profitiert. «Das Ja zur STAF ist für uns eine Befreiung. In den letzten rund zehn Jahren haben wir uns ausgerichtet auf diesen Moment, haben Vorarbeit geleistet, mussten Sparmassnahmen umsetzen, um unser Ziel erreichen zu können. Jetzt dürfen wir dankbar feststellen: Unser Plan ist aufgegangen und der Mut zahlt sich aus.»
Enttäuschung in der Stadt Luzern
Der Verband der Luzerner Gemeinden arbeitete an der AFR massgeblich mit und unterstützte sie. Zwölf Gemeinden, darunter die Stadt Luzern, die nicht Mitglied des Gemeindeverbandes ist, bekämpfte die Vorlage aber vehement. Sie sahen durch diese die Gemeindeautonomie gefährdet.
Franziska Bitzi, die Finanzdirektorin der Stadt Luzern, zeigte sich am Sonntag entsprechend enttäuscht. Angesprochen auf mögliche Gründe für das Ja, sagt sie: «Vordergründig bekam man aufgrund der Zahlen den Eindruck, alle würden gewinnen. Es war sehr schwierig, die komplexen Zusammenhänge zu erklären und warum das vorgeschlagene System nicht gut ist, wenn’s unter dem Strich doch positiv sein soll.»
Beschwerde hängig
Zentraler Zankapfel war der vorgeschriebene Steuerfussabtausch: Die Gemeinden müssen für ein Jahr ihren Steuerfuss senken, damit der Kanton seinen erhöhen kann. Die oppositionellen Gemeinden befürchteten, dass die erzwungenen Einnahmenausfälle später mit einer Steuerfusserhöhung ausgeglichen werden müssen. Ein weiterer Kritikpunkt war die Verteilung der Mehrerträge aus der Bundessteuer.
Ob die AFR-Vorlage rechtens ist, muss das Bundesgericht entscheiden. Privatpersonen aus dem Umfeld der Gegnergemeinden haben dort eine Beschwerde eingereicht. Franziska Bitzi sagte dazu am Abstimmungssonntag: «Ein Urteil des Bundesgerichts könnte unsere Zweifel und unsere Beurteilung bestätigen. Nämlich, dass die Vorlage höchst undemokratisch ist und Sachen miteinander verknüpft, die nicht miteinander verknüpft werden sollten.»