Das Wichtigste in Kürze
- Die Zahl der Airbnb-Unterkünfte hat sich in der Schweiz in den letzten zwei Jahren verdoppelt: 80’000 Betten waren im Juni dieses Jahres auf der Buchungsplattform verfügbar – und die Tendenz ist steigend.
- Die eigene Wohnung via Airbnb unterzuvermieten, soll in der Schweiz auch künftig möglich sein.
- Untervermietungen könnten künftig sogar noch vereinfacht werden, wie Recherchen von SRF zeigen.
Airbnb verbieten? Kommt nicht infrage, findet der Bund. Im Gegenteil, er will viele Freiräume für solche Beherbergungsplattformen. Das geht aus einem Bericht hervor, der dem Bundesrat in wenigen Wochen vorgelegt wird.
Cipriano Alvarez, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesamt für Wohnungswesen, bestätigt, dass man Airbnb keine Steine in den Weg legen, sondern weiter liberalisieren wolle: «Ja, das ist eigentlich die Stossrichtung», sagt er.
Bei diesen Plattformen, auf denen eine Buchung innerhalb von 24 Stunden erfolgt, ist es schwierig, jedes Gesuch einzeln zu prüfen. Hier ist zu überlegen, ob man die Prozedur vereinfachen soll.
Potenzial sieht er zum Beispiel beim Mietrecht: Wer auf Airbnb eine Wohnung vermieten will, muss aktuell für jede Untervermietung ein einzelnes Gesuch einreichen und die Personalien der Gäste angeben. Der Hausbesitzer prüft diese Angaben dann. Alvarez sagt: «Bei diesen Plattformen, auf denen eine Buchung innerhalb von 24 Stunden erfolgt, ist es schwierig, jedes Gesuch einzeln zu prüfen. Hier ist zu überlegen, ob man die Prozedur vereinfachen soll.»
Denkbar sei, dass es künftig nur eine Pauschalbewilligung brauche – statt aufwändiger Einzelgesuche. Die Untervermietungen könnten also viel einfacher abgewickelt werden.
Der Schweizerische Mieterverband ist kritisch gegenüber dem liberalen Umgang mit Airbnb. Wenn immer mehr Wohnungen per Airbnb vermietet würden, verstärke dies die Wohnungsknappheit in den Städten.
Eine Möglichkeit ist, dass man die Tage beschränkt. Zum Beispiel, dass eine Wohnung oder ein Zimmer nur während 30 Tagen pro Jahr über Airbnb vermietet werden darf.
Gebe es neu Pauschalbewilligungen für die Untervermietung, dann müsse man den Airbnb-Vermietern anderweitig besser auf die Finger schauen, sagt Michael Töngi, Generalsekretär des Schweizerischen Mieterverbands. «Eine Möglichkeit ist, dass man die Tage beschränkt. Zum Beispiel, dass eine Wohnung oder ein Zimmer nur während 30 Tagen pro Jahr über Airbnb vermietet werden darf.»
London oder Amsterdam kennen solche Einschränkungen. Dort darf eine Wohnung maximal 60, beziehungsweise 90 Tage pro Jahr auf Airbnb vermietet werden.
Das Bundesamt für Wohnungswesen winkt jedoch ab. Solche Limiten seien kein Thema, denn es sei kaum zu kontrollieren, wie oft und wie lange eine Wohnung vermietet wird.
Ob der Bundesrat gleicher Meinung ist und die Untervermietung per Airbnb auch vereinfachen will, zeigt sich im November. Er hatte er sich jedoch in einem früheren Bericht bereits positioniert und gesagt, dass er neuen digitalen Dienstleitungen – wie eben Airbnb – möglichst viel Spielraum geben möchte.