Der Hassprediger Abu Ramadan erhält den Asyl- und Flüchtlingsstatus nicht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat damit den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt.
Allerdings darf der Imam seine Niederlassungsbewilligung behalten. Die Aufhebung solcher Bewilligungen unterstehe gemäss Bundesverwaltungsgericht einem eigenen Verfahren vor den kantonalen Behörden.
Der Prediger stammt aus Libyen und reiste im Oktober 1998 als Asylsuchender in die Schweiz ein. Daraufhin erhielt er im Jahre 2001 Asyl.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig. Es kann nicht beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
Das Bundesverwaltungsgericht begründet den Entscheid mit der Reisetätigkeit des Imams: Demnach habe Abu Ramadan im Jahre 2013 von der libyschen Vertretung in der Schweiz «antragsmässig» einen libyschen Pass erhalten. Später sei dieser verlängert worden.
Ausserdem sei Abu Ramadan mit seinem Pass zwölf Mal legal in das nordafrikanische Land gereist – letztmals im Jahre 2017. Dort sei er von den Behörden nicht behelligt worden.
40:07
Video
Sozialhilfe für Hassprediger: Radikaler Imam lebt vom Staat
Aus Rundschau vom 23.08.2017.
abspielen. Laufzeit 40 Minuten 7 Sekunden.
Das SEM hatte dem umstrittenen Imam den Asylstatus letzten August aberkannt. Die Berner Behörden informierten über das laufende Verfahren nach Recherchen der «Rundschau» und des «Tages-Anzeigers». Dem Imam wird vorgeworfen, trotz Flüchtlingsstatus nach Libyen gereist zu sein und in einer Bieler Moschee Hass gegen Andersgläubige und die Abkehr vom Staat zu predigen.
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr
Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht.
Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger
Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?
Meistgelesene Artikel
Nach links scrollenNach rechts scrollen
Social Login
Für die Registrierung benötigen wir zusätzliche Angaben zu Ihrer Person.
Die maximale Anzahl an Codes für die angegebene Nummer ist erreicht. Es können keine weiteren Codes erstellt werden.
Mobilnummer ändern
An diese Nummer senden wir Ihnen einen Aktivierungscode.
Diese Mobilnummer wird bereits verwendet
E-Mail bestätigen
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Sie können sich nun im Artikel mit Ihrem neuen Passwort anmelden.
Ein neues Passwort erstellen
Wir haben den Code zum Passwort neusetzen nicht erkannt. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse erneut ein, damit wir Ihnen einen neuen Link zuschicken können.
Ihr Account wurde deaktiviert und kann nicht weiter verwendet werden.
Wenn Sie sich erneut für die Kommentarfunktion registrieren möchten, melden Sie sich bitte beim Kundendienst von SRF.