- Das Bundesgericht muss über eine allfällige Wiederholung der Abstimmung über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe entscheiden.
- Die CVP zieht die Beschwerde an das höchste Schweizer Gericht weiter.
- Zuvor wiesen die vier Kantone Solothurn, Bern, Wallis und Basel-Landschaft die Beschwerde zurück.
Die CVP will mit der Beschwerde erreichen, dass über ihre Initiative mit dem Titel «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» erneut abgestimmt wird. Das Volksbegehren erreichte am 28. Februar 2016 zwar das Ständemehr, scheiterte mit 50,8 Prozent aber am Volksmehr.
Die Partei macht dazu geltend, das Abstimmungsbüchlein und somit der Bundesrat hätten falsch über die Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Paare informiert. Anstelle von 80'000 müssen nämlich 454'000 Paare die Heiratsstrafe in Kauf nehmen, wie der Bund vor kurzem einräumen musste. Mit den korrekten Informationen wäre die Initiative nach Ansicht der CVP angenommen worden.
Kantone sehen sich nicht in der Pflicht
Die CVP hatte nach dem Bekanntwerden der neuen Zahlen Mitte Juni in insgesamt acht Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. In Solothurn, Bern, Wallis und Basel-Landschaft wurde diese Beschwerde inzwischen abgewiesen. Diese vier Kantone erklärten sich für das Anliegen nicht zuständig, wie die CVP mitteilte.
Überraschend sei dies nicht. Weil sie sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Weg halten wollte, reichte sie ihre Beschwerde in den acht Kantonen ein, wie sie schrieb. Einen direkten Gang nach Lausanne sehe das Gesetz nicht vor. Die CVP gab sich überzeugt, dass ihre Beschwerde hohe Chancen habe, angenommen zu werden.