Die Solothurner Polizei darf nicht wie geplant nach Nummernschildern fahnden. Auch gilt bei einem Polizeieinsatz nicht generell ein Flugverbot für Drohnen. Das Bundesgericht hat in diesen Punkten einer Beschwerde gegen das teilrevidierte Polizeigesetz recht gegeben. Der Kanton muss nachbessern.
Gericht verlangt «Nachbesserungen»
Die Stimmbevölkerung hatte im November 2020 die Änderungen im Gesetz mit einer Dreiviertelmehrheit gutgeheissen. Nach der Abstimmung hatten einige Solothurner Juristinnen und Juristen eine Beschwerde gegen Teile des Gesetzes eingereicht. Neben der automatisierten Fahrzeugfahndung und dem Drohnenverbot kritisierten sie auch Bestimmungen zur verdeckten Observation und Fahndung.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut, wie es in einer Mitteilung zum Urteil heisst. Der Kanton Solothurn müsse die Regeln zur automatisierten Fahrzeugfahndung mit Kameras präzisieren.
Es soll genauer bestimmt werden, in welchen Fällen diese Fahndung durchgeführt werden darf, wie lange die Daten aufbewahrt und wozu sie verwendet werden. Dies müsse verhältnismässig sein, so das Gericht. Zudem müsse klar sein, wer die Massnahme anordnen darf. Und es brauche eine unabhängige Kontrolle der Protokolle.
Verdeckte Ermittlung zulässig
Kritisiert wird durch das Bundesgericht auch ein Abschnitt im Polizeigesetz zu Drohnen. Ein generelles Flugverbot für private Drohnen bei Einsätzen von Blaulichtorganisationen sei unverhältnismässig. Dies sei nur bei Notfällen gerechtfertigt.
Abgewiesen hat das Gericht die Beschwerde im Punkt der Vorermittlungen. Die Polizei darf in gewissen Fällen ohne Tatverdacht ermitteln, observieren und verdeckt fahnden. Die Behörden müssen aber Personen immer nachträglich informieren, wenn verdeckt gegen sie ermittelt wurde. Der Kanton wollte dies optional machen.
Verdeckte Ermittlungen sind zum Beispiel in Online-Chatrooms erlaubt. Dazu reicht der Verdacht aus, dass jemand eine strafbare Handlung begehen könnte.
Regierung trotzdem erfreut
Trotz der Einschränkungen durch das Bundesgericht: In ihrer Mitteilung zeigt sich die Solothurner Regierung erfreut über das Urteil. Das Gesetz sei «in allen wesentlichen Punkten rechtskonform», die Beschwerde weitgehend abgewiesen worden.
Nun habe die Polizei die Instrumente, um die Bevölkerung wie in anderen Kantonen vor schwerer Kriminalität zu schützen. Die zuständige Regierungsrätin Susanne Schaffner erwähnt gegenüber SRF als Beispiele sexuelle Übergriffe auf Kinder, Menschen- oder Waffenhandel. Die vom Gericht verlangte Anpassung bei der automatisierten Fahrzeugfahndung werde man umsetzen.
Das teilrevidierte Polizeigesetz gilt im Kanton Solothurn bereits seit März 2021. Die umstrittenen Punkte wurden aber ausgesetzt.
Bereits vor der Abstimmung war das Gesetz umstritten. Der Abstimmungskampf war ungewöhnlich gehässig geführt worden. Zwei Komitees hatten das Referendum ergriffen. Es war die Rede von Schnüffelstaat und einem Überwachungsgesetz.