Das Wichtigste in Kürze
- Eines von fünf Kindern erlebt im Elternhaus schwere Gewalt. Das zeigt eine Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften.
- Ein neuer Verein lanciert deshalb eine Petition mit dem Ziel, ein ausdrückliches Verbot von Schlägen und psychischer Gewalt im Zivilgesetzbuch festzuschreiben. Davon erfasst würden etwa auch Ohrfeigen.
- Kinder- und Jugendpsychologe Allan Guggenbühl ist skeptisch, ob damit Kinder tatsächlich besser geschützt würden.
Keine Ohrfeige, kein Klaps auf den Hintern: Kinder hätten ein Anrecht auf eine gewaltfreie Erziehung, sagt Andreas Brunner, ehemaliger leitender Oberstaats-Anwalt des Kantons Zürich und Mitinitiant der Petition: «Es geht um einen gesellschaftlichen Wandel hin zur Ächtung der Körperstrafen.» Das Motto müsse sein: «Wer fährt, trinkt nicht, wer Kinder hat, schlägt nicht.»
Andreas Brunner will ein ausdrückliches Verbot von Körperstrafen und psychischer Gewalt, festgeschrieben in einem Artikel im Zivilgesetzbuch. Das sei nötig, denn laut einer aktuellen Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften erlebe eines von fünf Kindern im Elternhaus schwere Gewalt. 42 Prozent der Kinder seien schon einmal geohrfeigt worden
Parlament lehnte ähnlichen Vorstoss ab
Im vergangenen Mai wurde eine fast identisch lautende Motion von SP-Nationalrätin Chantal Galladé vom Parlament abgelehnt. Auch der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Ein Gewaltverbot im Zivilgesetzbuch sei unnötig, da der Kinder- und Jugendschutz bereits in der Bundesverfassung verankert sei.
Auch der Kinder- und Jugendpsychologe Allan Guggenbühl ist skeptisch, ob ein neuer Gesetzes-Artikel den Kindern tatsächlich mehr Schutz bieten könnte. Gewalt gegen Kinder sei zwar nach wie vor ein grosses Problem, räumt er ein. Aber in der Praxis gehe es darum, Eltern zu helfen, ohne «gleich mit dem Gesetz zu kommen». Denn in vielen Fällen seien die Eltern keine Monster, sondern überfordert.