- Mangelnde Aufsicht und Kontrolle sind gemäss der PUK (Parlamentarische Untersuchungskommission) der Grund für das Verhalten der Dienstabteilung ERZ (Entsorgung und Recycling Zürich).
- Zwar sei natürlich die Dienstabteilung selbst verantwortlich, doch hätten weder die Departementsvorstehenden, noch der Stadtrat Gegengewicht gegeben.
- Im Untersuchungsbericht, schreibt die PUK, man gehe davon aus, «dass man sich von der unternehmerischen Rhetorik und der Darstellungskraft der Dienstabteilung und ihrer obersten Führungsspitzen blenden liess».
Für die PUK liege eine der Hauptursachen, die zur problematischen Eigendynamik der Dienstabteilung ERZ geführt haben, also in der mangelhaften Aufsicht und Kontrolle durch die vorgesetzten Stellen.
Die PUK setzte sich gemäss dem Bericht aber auch kritisch mit der Rolle des Gemeinderats auseinander. Auch dort gäbe es Verbesserungspotenzial. «Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hauptverantwortung beim Stadtrat und seiner Verwaltung zu suchen ist», heisst es.
Grösstes Problem: Umgang mit Gebühren
Die PUK qualifiziert das bei ERZ über Jahre gewachsene und praktizierte System als ein «simuliertes Unternehmertum». Es habe von den finanziellen Vorteilen einer weitgehenden Monopolstellung, ohne gleichzeitig die für die Privatwirtschaft charakteristischen unternehmerischen Risiken tragen zu müssen, profitiert.
Probleme hätte es in sämtlichen von der PUK untersuchten Themenfeldern (Finanzrecht, Beschaffungswesen, Beteiligungen, Controlling und Personalrecht) gegeben. Besonders problematisch beurteilte die PUK den Umgang mit den Gebühren.
Sie geht einerseits von einer Überfinanzierung aus, die primär auf einer sich später als nicht konform herausstellenden Abschreibungspraxis gründete. Andererseits erachtet sie auf der Ausgabenseite die Verwendung der Gebühren in vielen Fällen als zweifelhaft, wenn nicht sogar zweckfremd und damit regelwidrig.
Verbesserungen gefordert
Gestützt auf ihre Untersuchung empfiehlt die PUK, die Aufsicht und Kontrolle über die Dienstabteilungen der Stadtverwaltung ausreichend wahrzunehmen, insbesondere durch die Stärkung des Bewusstseins für die Bindung der Verwaltung ans Recht, die fortlaufende Kontrolle von Grossprojekten sowie durch das Sicherstellen einer korrekten Aktenführung.
Die PUK empfiehlt aber auch, die Arbeitsweise des Gemeinderats zu überprüfen und die Befähigung der einzelnen Ratsmitglieder zu ihrer Aufsichtsfunktion zu stärken.