- Der Basler Sexualkundeunterricht im Kindergarten ist zulässig.
- Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer Familie zurückgewiesen.
- Es gehe darum, die Kinder vor Übergriffen zu schützen und sie auf die Realitäten der Gesellschaft vorzubereiten, so die Begründung.
Die an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gelangte Familie hatte 2011 für ihre damals siebenjährige Tochter eine Dispensation vom Sexualkundeunterricht beantragt – bis zur zweiten Primarschulklasse.
Sexuelle Übergriffe sind eine reale Gefahr
Alle Instanzen stützten jedoch den Entscheid der Schule, dass keine Befreiung von diesem Teil des Unterrichts gewährt werden müsse. Nun kommt auch der EGMR zum gleichen Schluss. Das Gericht trat teilweise auf die Beschwerde nicht ein.
Der EGMR hält in der Begründung fest: Es sei eines der Ziele der Sexualkunde, die Kinder vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu schützen. Dabei handle es sich um eine reale Gefahr.
Der Gerichtshof unterstreicht, ein wichtiger Bestandteil der Schulerziehung bestehe darin, die Kinder auf die Realitäten der Gesellschaft vorzubereiten. Insofern werde mit dem im Kanton Basel-Stadt angebotenen Sexualkundeunterricht ein legitimes Ziel verfolgt.
Zufriedene Basler Behörden
Der baselstädtische Erziehungsdirektor Conradin Cramer zeigt sich erfreut über das Urteil aus Strassburg. Dieses sei «ein starkes Zeichen eines internationalen Gerichts, dass Schule Sexualität thematisieren darf und soll». Es gehe dabei vor allem auch um den Schutz der Kinder, falls diese mit «Berührungen oder anderen Dingen» konfrontiert seien, die sie verunsichern.
Der Basler Sexualkundeunterricht und der dazu verwendete Sex-Koffer mit Holzpenis und Plüschvagina hatte 2011 über den Kanton Basel Stadt hinaus die Gemüter erregt. 2012 wurde eine eidgenössische Volksinitiative gegen den Unterricht lanciert. Sie wurde aber schon nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen.