Es ist ein kleiner Erfolg für Brian, den wohl bekanntesten Häftling der Schweiz: Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen und den Freispruch von drei Psychiatern aufgehoben, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Der Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2011. Der damals 16-jährige Brian war in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich 13 Tage lang ans Bett gebunden worden. Die drei Fachärzte hatten dies angeordnet und bewilligt. Sie wurden wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Das Zürcher Obergericht hat sie, wie bereits das Zürcher Bezirksgericht, von diesem Vorwurf freigesprochen.
Ungenügende Begründung als Kritik
Anders als das Bezirksgericht habe das Obergericht sein Urteil nicht ausreichend begründet, bemängelt das Bundesgericht. Es habe sich nicht dazu geäussert, warum einem Gutachten nicht Folge geleistet werden konnte. Dieses Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft war zum Schluss gekommen, dass die Fixation von Brian nicht verhältnismässig gewesen sei.
Nun muss sich das Obergericht erneut mit dem Vorfall beschäftigen und einen neuen Entscheid fällen.