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Urteil des Bundesgerichts Präsidium der JSVP Bern wegen Rassendiskriminierung verurteilt

  • Die beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP Bern – Nils Fiechter und Adrian Spahr – werden wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der vorherigen Instanzen.
  • Im Zentrum des Verfahrens stand ein Plakat der JSVP mit folgendem Text: «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner».
  • Der Verband Sinti und Roma Schweiz wehrte sich – gemeinsam mit der Gesellschaft für bedrohte Völker. 
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Aus dem Archiv: Das Urteil der vorherigen Instanz
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 06.12.2019. Bild: Keystone
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Im März 2018 machte die JSVP ihre Position zu Transitplätzen für ausländische Fahrende klar. In den sozialen Medien teilte die Partei eine Zeichnung, die einen Schweizer in Sennentracht zeigt, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner» war auf dem Plakat zu lesen.

Die Co-Präsidenten wurden von den Berner Gerichten zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen bedingt verurteilt. Diesen Entscheid fochten die beiden vor Bundesgericht – erfolglos – an.

Die Mehrheit der fünf Bundesrichterinnen und Bundesrichter war der Meinung, dass im Inserat der JSVP eine Ethnie herabgesetzt wurde, die Betroffenen würden als «Menschen zweiter Klasse dargestellt». Der Beitrag rufe dadurch auch Hass und Diskriminierung hervor.

Zwar sei in einer Demokratie auch die Meinungsäusserungsfreiheit hoch zu gewichten. Das vorliegende Inserat habe aber den Rahmen des zulässigen überschritten.

Minderheit war für Freispruch

Zwei Richter hielten entgegen, die Karikatur beziehe sich auf die Geschehnisse in Wileroltigen BE im Sommer 2017. Damals habe es tatsächlich starke Spannungen zwischen der Dorfbevölkerung und ausländischen Fahrenden gegeben. Im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung, zumal mitten im Wahlkampf, dürfe auch Kritik an allfälligen Missständen geäussert werden. Der Tatbestand der Rassendiskriminierung sei nicht bereits erfüllt, nur weil jemand etwas Unvorteilhaftes über eine ethnische Gruppe äussere.

Dieser Ansicht widersprachen die anderen drei Richter nicht. Doch mit der Zeichnung würden Missstände nicht sachbezogen dargestellt. Vielmehr würden die Betroffenen pauschal verunglimpft und herabgesetzt. Deshalb sei die Beschwerde der beiden JSVP-Chefs abzuweisen.

Die Reaktionen auf das Urteil

Fiechter und Spahr akzeptieren das Urteil, wie sie nach der Urteilsverkündung in Lausanne sagten. Aber: «Das ist ein Maulkorb für alle, die sich pointiert äussern wollen», so Nils Fiechter. «Es war ein äusserst knapper Entscheid. Wir gehen erhobenen Hauptes nach Hause.» Für die Meinungsäusserungsfreiheit sei dies aber ein schwarzer Tag.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) reagierte dagegen hoch erfreut. Sie hatte die Anzeige gegen die Urheber des Posts unterstützt. «Wir sind froh über dieses Urteil. Es zeigt, dass solche krasse Äusserungen nicht toleriert werden», sagte Co-Geschäftsleiter Christoph Wiedmer. «Die Meinungsäusserung soll geschützt werden, aber solche Beleidigungen gehören nicht auf ein Plakat.»

SRF 4 News, 10.03.2022, 13 Uhr ; 

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