Das Wichtigste in Kürze
- Die Anpassung laufender Altersrenten an die Rendite ist nur bei Neurentnern und bei einer aktuellen Unterdeckung der Pensionskasse zulässig
- Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem neuen Rentenmodell der Beratungsfirma PWC entschieden.
- Vorläufig müssen also nur Neurentner die drohenden Löcher bei den Pensionskassen stopfen helfen.
- Das Urteil kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt, denn die Altersreform ist in den nächsten Wochen Thema im Parlament.
Rentner sollten das Anlage-Risiko der Pensionskasse mittragen. Das war die Idee des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers PWC, als es 2005 flexible Altersrenten eingeführt hat.
Seither zahlt es Neurentnern einen fixen Basisbetrag und den Rest als variablen Bonus. Je nachdem, wie gut die Anlagen gerade rentieren, erhalten die Rentner mehr oder weniger Geld. Ab diesem Jahr wollte die PWC-Pensionskasse dieses Modell auch auf Personen anwenden, die bereits länger eine Rente beziehen.
Nur Neurentner sollen Anlagerisiko mittragen
Doch das Bundesverwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, das sei nicht rechtens. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) lasse eine Kürzung laufender Renten ausdrücklich nur dann zu, wenn bei einer Kasse eine Unterdeckung bestehe.
Nicht zulässig sei eine Kürzung, wenn eine Unterdeckung in Zukunft entstehen könnte. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Debatte lanciert
Es ist ein politisch wichtiges Urteil, wie Politikwissenschaftlerin Silja Häusermann sagt. Die PWC-Pensionskasse habe es bewusst provoziert. «Egal, ob die Beschwerdeführerin nun Recht bekommen hat oder nicht, es ging ihr darum, diese Debatte zu lancieren. Insofern ist das Urteil auch wichtig.»
Der Entscheid falle in eine politisch brisante Zeit, denn die Altersreform ist in den nächsten Wochen Thema im Parlament. «Diese Diskussion führen auch andere Länder. Und sie kommt auf uns zu, wie auch die Diskussion um das Rentenalter.»
Weiterzug möglich
Bei PWC heisst es, man werde den Gerichtsentscheid analysieren und danach entscheiden, ob der Fall ans Bundesgericht weitergezogen werde. Das Unternehmen halte jedoch unverändert an seiner Position fest.