Das Zürcher Obergericht hat zwei Verfahren gegen Kunstsammler und Financier Urs E. Schwarzenbach geführt und die Strafen in beiden Fällen erhöht. Gemäss des am Mittwoch publizierten Urteils steigen die Bussen von 2.5 Millionen Franken auf 3.1 Millionen Franken, respektive von 6 Millionen Franken auf über 7 Millionen Franken. Schwarzenbach wurde mehrfache Hinterziehung der Mehrwertsteuer vorgeworfen.
Konkret ging es vor Obergericht um zwei Vorwürfe:
- Im ersten Verfahren wirft das Bundesamt für Zoll dem Besitzer des Luxus-Hotels Dolder Grand in Zürich vor, dutzende Kunstwerke in die Schweiz eingeführt zu haben, ohne dafür die vorgeschriebene Mehrwertsteuer bezahlt zu haben. Schwarzenbach soll die Kunstwerke in seinem Privatjet eingeflogen haben, ein Angestellter schob sie danach auf einem Gepäckwagen durch den grünen Durchgang beim Zoll. Für dieses Vergehen bestrafte das Obergericht den Kunstsammler nun mit einer Busse von 3.1 Millionen Franken.
- Das Vorgehen von Schwarzenbach, was die Vorwürfe im zweiten Verfahren angeht, war raffinierter. Im selben Zeitraum zwischen 2008 und 2013 soll der heute 74-Jährige auch das Verlagerungsverfahren missbraucht haben. Dieses Verfahren ermöglicht es, die vorgeschriebene Mehrwertsteuer errst später zu entrichten. Schwarzenbach soll 83 Kunstwerke ohne Verzollung in die Schweiz gebracht und so 11 Millionen Franken umgangen haben. Dafür wurde er nun vom Zürcher Obergericht zu einer Buss von 7.1 Millionen Franken veruerteilt.
Das Zürcher Obergericht hatte beide Verfahren bereits früher geführt, es musste nun allerdings auf Geheiss des Bundesgerichts die Höhe der Bussen nochmals neu bestimmen. Schwarzenbach machte vor Gericht geltend, die Vorwürfe seien bereits verjährt. Das hat das Obergericht anders gesehen und die ursprünglichen Strafen nochmals erhöht.
Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch nicht, das Bundesgericht muss entscheiden. Sowohl die Zollverwaltung wie auch Kunstsammler Schwarzenbach selbst haben gegen das Urteil Beschwerde eingelegt.
Immer wieder Probleme mit der Justiz
Das jüngste Gerichtsurteil gegen Schwarzenbach reiht sich ein in verschiedene Rechtsstreitigkeiten, in die der 74-jährige Financier in den letzten Jahren verwickelt ist. In einem anderen Verfahren etwa sieht sich Schwarzenbach einer Steuer-Nachforderung des Kantons Zürich in dreistelliger Millionen-Höhe konfrontiert. Vor Gericht schilderte Schwarzenbach seine finanzielle Situation dann auch als «im Grossen und Ganzen sehr schlecht».