Der Hauptangeklagte wird im Fall Hefenhofen in den Hauptanklagepunkten freigesprochen.
Das Gericht spricht ihn aber der Tierquälerei teilweise schuldig. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten.
Zwei Metzger, die im Rahmen des Falls Hefenhofen wegen illegalen Fleischhandels angeklagt waren, erhielten einen Freispruch.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Landwirt von Hefenhofen, der wegen mehrfacher Tierquälerei, mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz sowie mehrfacher Gefährdung des Lebens angeklagt war, wurde in mehreren Hauptanklagepunkten freigesprochen. Es sind Punkte, die im Zusammenhang mit der Hofräumung im August 2017 stehen.
Das Bezirksgericht Arbon (TG) sprach den Beschuldigten zwar der Tierquälerei teilweise schuldig, der Kern der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft fällt aber in sich zusammen. Es wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten gegen den Mann verhängt. Zudem erhielt der Landwirt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.
Der Fall Hefenhofen
Box aufklappenBox zuklappen
Der Fall Hefenhofen kam im August 2017 ins Rollen, als Tierschützerinnen und Tierschützer die Initiative ergriffen. Sie harrten vier Tage vor dem Hof des Hauptangeklagten aus und setzten damit den Kanton Thurgau unter Druck. Mit einem Grossaufgebot schritt die Polizei letztlich ein, riegelte den Hof ab und führte den damaligen Pferdezüchter von Hefenhofen ab.
Der Bauer hatte zu diesem Zeitpunkt 93 Pferde und rund 200 Kühe, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Lamas auf seinem Hof. Die Tiere wurden abtransportiert. Um die abgemagerten Pferde kümmerte sich die Armee, sie wurden später versteigert.
Staatsanwaltschaft forderte über sechs Jahre Gefängnis
Jetzt, fünfeinhalb Jahre später, kam der Fall vor Gericht. Dem Hauptbeschuldigten wurden laut Anklageschrift unter anderem mehrfache Tierquälerei, mehrfache Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz und mehrfache Gefährdung des Lebens vorgeworfen. Die strafrelevanten Tathandlungen reichen laut Anklageschrift teilweise bis ins Jahr 2013 zurück.
Der Staatsanwalt hatte Schuldsprüche für eine ganzen Reihe von Delikten und eine Freiheitssstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte für einen umfassenden Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach sind die Verfehlungen seines Mandanten nicht rechtsgültig belegt. Zudem warf er den Behörden Mängel und Fehler in ihrer Arbeit vor.
Ein gefordertes Tätigkeitsverbot sprach das Gericht nicht aus. Für die Verunglimpfungen in den Medien wurde ihm eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid kann noch ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.
Kein illegaler Fleischhandel – Metzger freigesprochen
Zudem angeklagt wegen illegalen Fleischhandels waren zwei Thurgauer Metzger – Vater und Sohn eines Familienbetriebs – sowie der Hauptangeklagte im Tierquälerei-Prozess. Vater und Sohn wurden freigesprochen, ebenso der Hauptangeklagte im Punkt der Mästung von kranken Schweinen, sogenannten Kümmerern.
Audio
Kein illegaler Fleischhandel: Zwei Metzger und Hauptangeklagter freigesprochen
01:36 min, aus Regionaljournal Ostschweiz vom 22.03.2023.
Bild: Keystone/DPA-Zentralbild/Jan Woitas
abspielen. Laufzeit 1 Minute 36 Sekunden.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete unter anderem illegaler Fleischhandel. Konkret: Die beiden Metzger sollen kranke Schweine an den Hauptangeklagten verkauft haben. Dieser habe die Tiere gemästet und dann wieder an die Metzger zurückverkauft. Die Schweine sollen dann normal geschlachtet und das Kümmerer-Fleisch verkauft worden sein. Die Rede war von 120 Schweinen.
Anklage «fällt in sich zusammen»
Den illegalen Fleischhandel habe es so nie gegeben, es gebe keine Belege dafür, sagte der Gerichtspräsident am Dienstagmorgen. Die Anklage habe die Aussage der Beteiligten falsch eingeschätzt. Auch, dass kranke Schweine gemästet und dann geschlachtet worden seien, dafür gebe es keine Beweise. So falle die Anklage in sich zusammen, heisst es seitens des Gerichts.
Nur in einem Punkt sprach das Gericht den Seniorchef der Metzgerei schuldig: Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln wurde er zu 40 Tagessätzen à 120 Franken und 1000 Franken Busse verurteilt.
Die Angeklagten hatten immer auf ihrer Unschuld bestanden. Der Sohn sagte, er habe nichts von den Geschäften gewusst, sonst hätte er sie unterbunden. Der Vater gab zu, mehrere Tiere mit kleinen Verletzungen wie Nabelbrüchen an den Hauptangeklagten verkauft und wieder zurückgekauft zu haben. Er räumte ein, «in einer Grauzone» gehandelt zu haben. Es sei ihm aber nicht bewusst gewesen, dass dies strafbar sei.
Urteil gegen Ex-Freundin und Ex-Mitarbeiterin
Box aufklappenBox zuklappen
Das Bezirksgericht Arbon veurteilte am Dienstag die Ex-Freundin des Hauptangeklagten wegen mehrfachen Bruchs amtlicher Beschlagnahmung. Eine ehemalige Praktikantin wurde freigesprochen.
Das Gericht erliess eine bedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 10 Franken gegen die Ex-Freundin. Dazu kommt eine unbedingte 300-Franken-Busse.
Die Ex-Freundin des Landwirts hatte nach der Hofräumung zwei Pferde von einer Alp im Kanton Graubünden geholt und bei einem Bauern eingestellt. Später verkaufte sie sie.
Freispruch für ehemalige Mitarbeiterin
Bei der ehemaligen Praktikantin bezog sich der Vorwurf des Bruchs der Beschlagnahme auf einen Hund. Sie hatte bei der Hofräumung vier Hunde vom Hof mit nach Hause genommen. Drei von ihnen wurden von den Behörden an neue Besitzer vermittelt.
Um den vierten war ein Streit um die Besitzverhältnisse hängig. Ein paar Wochen später übergab die junge Frau das Tier zwei Unbekannten in der Annahme, es handle sich um Beamte des Veterinäramtes. Seither ist der Hund verschwunden.
Ex-Freundin rief Praktikantin an
Die Ausführungen der Beschuldigten seien sehr glaubhaft gewesen, sagte der Richter. Demnach habe die Ex-Freundin des Hauptbeschuldigten sie angerufen und gesagt, sie habe den Prozess um den Besitz des Hundes verloren, er werde abgeholt.
Auch die Ex-Freundin wurde in diesem Teilpunkt freigesprochen, weil sie die Hundehalterin war und das Tier damit nicht der Beschlagnahmung unterstellt war. (sda)
Audio
Archiv: Urteil im Fall Hefenhofen für Dienstag erwartet
04:12 min, aus SRF 4 News vom 21.03.2023.
Bild: SRF/Fabian Monn
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr
Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht.
Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger
Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?
Meistgelesene Artikel
Nach links scrollenNach rechts scrollen
Social Login
Für die Registrierung benötigen wir zusätzliche Angaben zu Ihrer Person.
Die maximale Anzahl an Codes für die angegebene Nummer ist erreicht. Es können keine weiteren Codes erstellt werden.
Mobilnummer ändern
An diese Nummer senden wir Ihnen einen Aktivierungscode.
Diese Mobilnummer wird bereits verwendet
E-Mail bestätigen
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Sie können sich nun im Artikel mit Ihrem neuen Passwort anmelden.
Ein neues Passwort erstellen
Wir haben den Code zum Passwort neusetzen nicht erkannt. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse erneut ein, damit wir Ihnen einen neuen Link zuschicken können.
Ihr Account wurde deaktiviert und kann nicht weiter verwendet werden.
Wenn Sie sich erneut für die Kommentarfunktion registrieren möchten, melden Sie sich bitte beim Kundendienst von SRF.