- Der mehrfach verurteilte Kinderschänder William W. wird verwahrt.
- Dieses Urteil hat das Solothurner Obergericht am Montag bekannt gegeben.
- Damit verschärft das Obergericht ein Urteil der ersten Instanz. Auch die Gefängnisstrafe wird verlängert.
Der Verurteilte beschäftigt die Behörden seit Jahren, bereits 1999 wurde er im Kanton Aargau zum ersten Mal wegen Schändung von Kindern verurteilt. Beim aktuellen Prozess ging es um Ereignisse aus dem Jahr 2018.
W. soll sich damals an mehreren Kindern vergangen haben. Ein Übergriff soll in einem kirchlichen Gebäude passiert sein, ein weiterer im Restaurant des Verurteilten in Olten.
37 statt 30 Monate Gefängnis
Das Amtsgericht Olten-Gösgen als erste Instanz hatte den 48-Jährigen wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Schändung, sexueller Belästigung sowie harter Pornografie zu 30 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt.
Dazu hatte das Gericht unter anderem ein lebenslanges Verbot von Tätigkeit mit Kindern angeordnet. Im zwei Fällen gab es aber einen Freispruch, weil das Amtsgericht das Datum der Tat anzweifelte, die Anklageschrift in diesem Punkt unklar gewesen sei.
Das Obergericht verschärft das Urteil nun also. Es kommt zum Schluss, dass mindestens zwei der drei Fälle nachweislich passiert sind. Es gebe dazu glaubwürdige Aussagen, hiess es bei der Urteilsverkündigung in Solothurn.
Umstrittene Frage der Verwahrung
Der Verurteilte muss für 37 Monate ins Gefängnis. Das Tätigkeitsverbot wird bestätigt. Vor allem aber hat das Obergericht zusätzlich eine Verwahrung angeordnet, so wie es die Staatsanwaltschaft schon früher gefordert hatte.
Mehrere Gutachten seien zum gleichen Schluss gekommen: Es sei ernsthaft zu erwarten, dass der Verurteilte in Freiheit wieder Sexualdelikte mit Kindern begehen würde. Es gebe keine Aussicht auf eine andere sinnvolle Massnahme. Damit sei eine Verwahrung verhältnismässig.
Der Solothurner Oberstaatsanwalt zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Die Gesellschaft müsse vor William W. geschützt werden, hatte er bereits bei der Verhandlung argumentiert. Der Angeklagte habe die Chance nicht genutzt, welche ihm das Gericht nach seiner letzten Verurteilung mit verschiedenen Bewährungsauflagen (u.a. elektronische Fussfessel, Therapie) gewährt habe.
Eine Verwahrung im Anschluss an die Haftstrafe sei gerechtfertigt. Auch das neueste Gutachten attestiert dem Mann eine grosse Rückfallgefahr – der Gutachter sprach vor Gericht von einem «Hochrisikofall». Der Verurteilte verweigere Therapien – er erachte sich selbst gar nicht als pädophil.
W. und sein Anwalt argumentierten, die vorgeworfenen Taten hätten gar nicht stattgefunden. Die Aussagen der Buben seien unglaubwürdig, die Behörden wollten W. unbedingt verurteilen und wegsperren. Zudem gehe es nicht, dass früher angeordnete Massnahmen nachträglich in eine Verwahrung umgewandelt werden.
Sein Mandant befinde sich bereits viel zu lange im Untersuchungsgefängnis, so der Verteidiger. Er hatte sogar eine Entschädigung verlangt. Zu den konkreten Tatvorwürfen äusserte sich W. bei der Verhandlung nur knapp.
William W. sitzt seit November 2018 in Haft und wird auch weiterhin im Gefängnis bleiben. Denn das Obergericht hat Sicherheitshaft angeordet für den Fall, dass der Prozess mit diesem Urteil noch nicht abgeschlossen wäre. Die Parteien können das Urteil des Solothurner Obergerichts an das Bundesgericht weiterziehen. Der Verteidiger von William W. hat gegenüber SRF angekündigt, dass er dies «ziemlich sicher» tun werde.