Ginge es nach der Zürcher Kantonalbank, wäre ihre Seilbahn über den Zürichsee schon lange in Betrieb. Geplant war, dass die erste Gondel im Juni 2020 über das Seebecken schwebt – anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Bank. Allen voran zahlreiche Umweltverbände wollen das Geschenk der Bank jedoch nicht annehmen. Sie kämpfen vor Gericht gegen den Bau – mit Erfolg.
Nach dem Baurekursgericht hat sich nämlich nun auch das Zürcher Verwaltungsgericht gegen eine Seilbahn über den Zürichsee ausgesprochen. Die Auswirkungen auf die Natur, die Bevölkerung und den Verkehr seien zu gross, heisst es im Gerichtsurteil. Die Seilbahn hätte durch das hohe Publikumsinteresse und den vielen Verkehr erhebliche Auswirkungen auf die schützenswerte Seeuferlandschaft und das Erholungsgebiet.
«Die Interessen an der Errichtung der Seilbahn vermögen die Interessen an der Schonung der Landschaft nicht zu überwiegen», schreibt das Verwaltungsgericht. Das Baurekursgericht habe den kantonalen Gestaltungsplan, eine wichtige Voraussetzung für den Bau der Seilbahn, deshalb zurecht aufgehoben.
Die Wäscheleine vor dem Alpenpanorama
Der VCS Zürich zeigt sich erleichtert, dass das Verwaltungsgericht auf seine Beschwerde eingegangen ist. Es sei besonders wichtig, dass das Landschaftsbild des Zürcher Seebeckens geschützt werden könne. «Die ZKB-Seilbahn hätte eine prägende Wirkung gehabt», sagt Geschäftsführerin Gabi Petri im Regionaljournal Zürich Schaffhausen. «Das wäre nichts Schönes gewesen, vor allem nicht für das Panorama. Eine Art Wäscheleine hätte den Blick auf die Alpen gestört.»
Weiter sei auch der Wohnbevölkerung nicht noch mehr Rummel zuzumuten, so Petri weiter. Das Zürcher Seebecken verzeichne aktuell schon viele Events und viel Publikum. Die Seilbahn würde für die Wohnbevölkerung rund um die beiden Seilbahnstationen eine zusätzliche Belastung darstellen – gerade auch beim Verkehr. Und dies sei nicht zumutbar.
ZKB muss über die Bücher
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Zürcher Kantonalbank kann den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Angesprochen auf diese Möglichkeit schreibt die ZKB: «Wir nehmen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Wir werden dieses nun im Detail analysieren und anschliessend entscheiden, wie wir mit dem Projekt weiter verfahren. Einen Entscheid kommunizieren wir zeitnah.»
Wie es mit dem Projekt weitergeht, ist derzeit also noch offen. Fest steht: Die Zürichsee-Gondel schwebt in weite Ferne. Die Bahn darf derzeit nicht gebaut werden. Und sollte die Zürcher Kantonalbank trotzdem an ihren Plänen festhalten und vor Bundesgericht ziehen, kommt es zu weiteren, erheblichen Verzögerungen.