- Die Gesamtkosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle dürften um knapp 1,1 Milliarden Franken höher ausfallen als beantragt.
- Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beziffert die voraussichtlichen Kosten auf 24,6 Milliarden Franken.
- Eine Kostenstudie aus dem Jahr 2016 ging noch von 23,4 Milliarden Franken aus.
Die Stilllegungskosten sollen sich auf etwa 3,8 Milliarden Franken und die Entsorgungskosten auf 20,8 Milliarden belaufen.
Das Uvek sehe zwar keine Anhaltspunkte, am Resultat der Beurteilung durch die unabhängigen Experten zu zweifeln, teilte das Departement mit. Diese hatten ihrerseits die Kostenstudie 2016 überprüft, die von Swissnuclear im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) durchgeführt worden war.
Die Frage nach der Standortsuche
In drei Aspekten hingegen kommt das Uvek zu einem anderen Schluss.:
- Während die unabhängigen Experten eine 40-Prozent-Chance für ein gemeinsames Lager für schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle am gleichen Standort anführten, urteilt das Uvek, dass die Standortsuche für geologische Tiefenlager noch nicht weit genug fortgeschritten sei. Dadurch erhöhten sich die Kosten um rund 651 Millionen Franken.
- Ausserdem beurteilt das Departement die Berechnung der Abgeltungen für die Standortkantone und die Standortregionen als unzulässig. Dadurch erhöhen sich die Entsorgungskosten im Vergleich zum Antrag um weitere 400 Millionen.
- Und drittens kommt der Rückbau aller Gebäudestrukturen laut dem Uvek 46 Millionen Franken teurer zu stehen. Insgesamt legt das Departement die Kosten um 1,097 Milliarden Franken höher fest, als vom Stenfo beantragt.
30 Tage Beschwerdefrist
Gegen die Verfügung kann der Antragsteller innert 30 Tagen Beschwerde erheben. Die definitiven Beiträge können erst im Laufe des Jahres 2019 verfügt werden, wenn die revidierte Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) in Kraft tritt.
Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke.
Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind. Die verfügten Gesamtkosten dienen dabei zur Festlegung der jährlichen Beiträge der Betreiber in den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für die Periode 2017-2021.