- Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein hat einen jungen Autofahrer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 3 Jahren und 8 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt.
- Die Staatsanwaltschaft hatte 5 Jahre Gefängnis unbedingt gefordert. Die Verteidigung wollte 1 Jahr Freiheitsstrafe bedingt.
- Im Juni 2019 hat der damals 23-jährige Sportwagenfahrer mit übersetzter Geschwindigkeit auf der Gempenstrasse zwischen Dornach (SO) und Gempen (SO) mehrere Fahrzeuge überholt.
- Er kollidierte mit einem korrekt fahrenden 38-jährigen Rennvelofahrer. Dieser wurde lebensgefährlich verletzt und sein Alltag samt Berufsleben sind seither eingeschränkt.
Der 23-jährige Sportwagenfahrer überholte 2019 auf einer Testfahrt mit übersetzter Geschwindigkeit in einer Rechtskurve mehrere Fahrzeuge und fuhr dabei frontal in den Velofahrer, der korrekt auf der Gegenfahrbahn unterwegs war.
Der Unfall passierte auf einer Bergstrecke, auf der 80 Kilometer pro Stunde gilt. Er fuhr mit rund 100 Kilometern pro Stunde und überholte die anderen Fahrzeuge, die mit rund 50 km/h bergaufwärts unterwegs waren. Auf der steilen Waldstrasse in der unübersichtlichen Kurve hat er dann die Kontrolle über sein Auto verloren.
Für die Solothurner Staatsanwaltschaft war klar: Das ist versuchte vorsätzliche Tötung. Der Mann habe beim Unfall mit dem geliehenen McLaren, ein Wagen mit 570 PS, den Velofahrer fast getötet. Er habe mit seiner «waghalsigen Fahrweise skrupellos den Tod des Velofahrers in Kauf genommen», so die Staatsanwaltschaft. Sie forderte deshalb 5 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe unbedingt.
«Velofahrer hatte keine Chance»
Das Gericht befand, dass der Mann deutlich zu schnell unterwegs war und dass man auf dieser Strecke kein Auto überholen könne, «und schon gar nicht zwei». Augenzeugen bestätigten Aussagen des Verkehrstechnikers, begründet das Gericht das Urteil. Der Velofahrer habe keine Chance gehabt. Die Aussagen des jungen Autofahrers seien zum Teil widersprüchlich und unglaubwürdig.
Die Verteidigung hatte eine deutlich mildere Strafe als die Staatsanwaltschaft gefordert. Sie erachtete ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt und zwei Jahre Probezeit wegen fahrlässiger Körperverletzung als angemessen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien nicht erfüllt.
Der Sportwagenlenker habe versucht den Unfall zu vermeiden und habe gebremst. Dabei sei das Auto ausser Kontrolle geraten. Der Angeklagte ist in psychologischer Behandlung und hat seit dem Unfall Schlafprobleme. Er habe dem Unfallopfer einen Brief geschrieben, gab er am Mittwoch vor Gericht an.
Schwere Verletzungen, schwieriger Alltag
Durch die Frontalkollision erlitt der Velofahrer unter anderem eine schwere offene Schädel-Hirn-Verletzung und diverse Brüche. Die Hirnverletzungen hätten auch bleibende Wesensveränderungen zur Folge, sagt der Arztbericht. «Die Verletzungen haben eine dauernde und irreversible Beeinträchtigung des Opfers zur Folge», hielt die Staatsanwaltschaft fest. Der Velofahrer kann sich nicht mehr an den Unfall erinnern. Er besucht diverse Therapien, arbeitet als Architekt aber ist noch 30 Prozent arbeitsfähig.
Es war nicht der erste Unfall am Gempen an der Kantonsgrenze Solothurn–Basel-Landschaft. Nach dem heftigen Unfall organisierten damals Veloverbände auf jener Strasse eine Gedenkfahrt.
Das Urteil des Solothurner Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz weitergezogen werden.