- Der Bundesrat soll künftig eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren verfügen dürfen.
- Er will damit gegen die steigende Zahl von schweren Unfällen vorgehen und die Verkehrssicherheit für diese Personengruppe erhöhen.
- Ein Helmobligatorium für alle E-Biker hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung hingegen verworfen.
Die Zahl der schwer verunfallten Velofahrerinnen und Velofahrer ab einem Alter von 12 Jahren nehme stark zu, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Gleichzeitig sinke ab diesem Alter die Helmtragquote. Deshalb will der Bundesrat die Kompetenz erhalten, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren eine Velohelmtragpflicht einzuführen.
Ursprünglich wollte er auch vorschreiben, dass künftig alle E-Bikerinnen und -Biker einen Helm tragen und das Licht am Velo auch tagsüber einschalten müssen. Das hat der Bundesrat verworfen. Heute gilt bereits eine Helmpflicht für bis 45 km/h fahrende E-Bikes.
Die Änderungen im Strassenverkehrsgesetz behandelt als Nächstes das Parlament. Sie treten bei Annahme ab 2023 schrittweise in Kraft.