- Für Filme und Videospiele soll in der ganzen Schweiz neu eine Altersgrenze gelten. Das schlägt der Bundesrat vor.
- Wo diese Grenze liegt und wie alt die Kinder sein müssen, soll die Film- und Videospielbranche selbst definieren.
- Die Branchen müssen sich zu diesem Zweck zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen.
Noch immer haben Videospiele im verpixelten Comic-Look Kultstatus, gleichzeitig wird die Optik der Hochglanzproduktionen immer realistischer. Die Produktionskosten nähern sich denjenigen von Hollywood-Blockbustern an.
Und so manches Game wartet mit expliziten Gewaltdarstellungen auf, die glaubwürdig wie nie über den Flachbildschirm flimmern. Kurz: Auch visuell verschwimmen die Grenzen zwischen Filmen und Videospielen – und in beiden Unterhaltungssegmenten gibt es laut dem Bundesrat Produktionen, die für Minderjährige ungeeignet sind.
Bundesrat nimmt Branche in die Pflicht
Nun hat der Bundesrat die Botschaft für ein neues Gesetz verabschiedet, das den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen regeln soll. Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele sollen zukünftig schweizweit einheitlich geregelt werden.
Alles zum Jugendschutz und digitalen Medien
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die «ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten», teilt der Bundesrat mit. Konkret geht es um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen.
Altersgerechte Spiele für Kinder
Vor den Medien in Bern erklärte Bundesrat Alain Berset, dass die derzeitige Praxis mangelhaft sei, da es keine einheitliche Regelung in den Kantonen gebe. Diese Lücke solle geschlossen werden. «Damit erhalten nicht zuletzt Eltern Unterstützung, die wollen, dass ihre Kinder altersgerechte Filme und Spiele konsumieren», so der Bundesrat.
Schweizweit werden alle Kinos, Detailhändler, Online-Versandhändler und Abrufdienste zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Zudem sollen auch Plattformen für Videos oder Videospiele wie Youtube oder Twitch in die Pflicht genommen werden.
Die Umsetzung der Standards soll aber der Film- und Videospielbranche selbst überlassen werden, die zu diesem Zweck Jugendschutzorganisationen einrichten soll, welche zum Beispiel Mindestalter festlegen.
Der Bund will nur dann eingreifen, wenn innerhalb von zwei Jahren keine Jugendschutzregelung für verbindlich erklärt worden ist. Die Kantone kontrollieren mit Testkäufen, ob die Alterskennzeichnungen auf den Medien angebracht sind und ob die Geschäfte diese auch einhalten.