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Vereins-GV: Online abstimmen statt Hand hoch im Clublokal
Aus Espresso vom 13.05.2020. Bild: Keystone
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Vereins-GV in Coronazeiten Online abstimmen statt Hand hoch im Clublokal

Auch Vereine müssen heuer neue Wege suchen, um ihre Generalversammlung abzuhalten.

Der Bund sagt es klar in seiner Covid-19-Verordnung: Die klassische Generalversammlung im Säli mit Abstimmung per Handerheben und anschliessendem gemütlichen Zusammensitzen ist in diesen Zeiten verboten. Es gilt vorderhand weiterhin ein Versammlungsverbot ab fünf Personen.

Der Vereinsvorstand kann die GV aber auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchführen. Auch eine Verschiebung auf den Herbst ist grundsätzlich möglich. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat bei drei Vereinen nachgefragt. Und jeder löst das Problem etwas anders.

Jurist: «Virtuelle GV muss ein gleichwertiger Ersatz sein»

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Ob schriftlich oder per Videokonferenz oder online, wichtig sei, dass die virtuelle GV einen vollwertigen Ersatz darstelle für ein physisches Treffen, sagt Vereinsrechts-Experte Valentin Brunner auf Anfrage von «Espresso». «Das heisst, die Teilnehmer müssen unter anderem die Möglichkeit haben, das Wort zu erheben.» Auch müssten sie klar identifiziert und anwesend sein, damit wirklich nur Vereinsmitglieder bei einer Abstimmung teilnehmen.

Wenn aber nicht gerade eine Abstimmung von grosser Wichtigkeit anstehe und nur, wenn die Statuten das auch erlauben, könne ein Verein eine Abstimmung auch verschieben. Das Gesetz verlange im Übrigen grundsätzlich nicht, dass jedes Jahr eine GV durchgeführt werden müsse.

Übrigens: Bei einer schriftlich durchgeführten GV würde das Gesetz eigentlich einen einstimmigen Entscheid verlangen. Die Covid-19-Verordnung des Bundes setzt das vorübergehend ausser Kraft. Einstimmigkeit ist also bei Versammlungen unter diesen Umständen explizit nicht nötig.

Tennisclub: «Würden es jederzeit wieder so machen»

Der Tennisclub Blau-Weiss Uster hat seine GV schon hinter sich. Man habe das Prozedere online abgewickelt, sagt Präsident Marc Strehler. Nach einem Blick in die Statuten habe man dafür zuerst die Einwilligung der Mitglieder eingeholt. Über eine Umfrage-App konnten sie abstimmen.

Danach erhielten die Mitglieder per E-Mail die Traktandenliste mit den nötigen zusätzlichen Erläuterungen und fünf Tage Zeit, um das Material zu studieren. Im Laufe dieser fünf Tage habe man ihnen auch die Gelegenheit gegeben, um Fragen zu stellen und Kritik zu äussern, so der Vereinspräsident. Diesen Dialog habe man auf der Internetseite transparent gemacht. Über dieselbe Umfrage-App sei dann auch während dieser Frist abgestimmt worden.

Das Fazit von Marc Strehler fällt positiv aus: «Ich würde das jederzeit wieder so machen.» Und die Beteiligung sei erst noch grösser gewesen als bei einer normalen GV in Nicht-Corona-Zeiten.

Guggenmusik: Auf dem Postweg

Bei der Guggenmusik «Glöggli Clique» aus Amriswil (TG) hat man sich nach einer längeren internen Diskussion und mit Rücksicht auf die weniger computeraffinen Mitglieder gegen eine virtuelle GV entschieden. «Wir verschicken die Unterlagen per Post», erklärt Vereinspräsident Adrian Widmer. Dazu gibts per Handyfilm kurze Erläuterungen des Vorstandes. Die Mitglieder müssen dann nur noch ankreuzen, ob sie dafür oder dagegen sind oder sich der Stimme enthalten. Danach müssen sie die Unterlagen unterschreiben und zurückschicken.

Handballer warten zu

«Eine Vereinsversammlung lebt einfach vom direkten Kontakt und vom Austausch», findet Christoph Blöchlinger, Präsident des Nati-B-Handballclubs STV Baden. Aus diesem Grund habe man sich entschieden, die geplante GV in den Herbst zu verschieben und dann im klassischen Rahmen durchzuführen. «In der Hoffnung, dass das dann wieder möglich ist.» Die Handballer hätten ohnehin andere Prioritäten: «Die Frage, wann dürfen wir wieder in die Halle zum Trainieren, ist natürlich viel wichtiger als das Datum der Versammlung.»

Espresso, 13.05.20, 08:13 Uhr

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