- Die Schweiz will in einem Fall einem Dschihad-Reisenden die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen.
- «Aktuell ist ein Verfahren hängig, weitere sind in Prüfung», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter in der Fragestunde des Nationalrats.
Keller-Sutter antwortete auf Fragen der SVP-Nationalräte Roland Büchel (SG) und Céline Amaudruz (GE). Es würden jene Fälle bevorzugt behandelt, in denen die zweite Staatsbürgerschaft einwandfrei festgestellt werden könne. «Wir können keine Staatenlose schaffen.»
Sie können davon ausgehen, dass wir unsere Kompetenz im Bürgerrecht ausschöpfen.
Im November 2018 bezifferte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Zahl der mit dschihadistischer Motivation Ausgereisten auf 93. Unter diesen Fällen befinden sich 18 Doppelbürger.
Rechtlich schon länger möglich
Die rechtliche Basis, mit der die Schweiz Dschihad-Reisenden mit Doppelbürgerschaft den Pass entziehen kann, existiert seit Jahren. Laut Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes kann ein Doppelbürger seinen Pass verlieren, wenn «sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist».
Laut dem Staatssekretariat für Migration ist dies jedoch nur in einem gravierenden Fall denkbar. So zum Beispiel, wenn es sich um einen verurteilten Kriegsverbrecher oder einen Terroristen handelt.