- In der Schweiz ist ein Mann festgenommen worden, den die deutsche Staatsanwaltschaft als Strippenzieher im sogenannten Cum-Ex-Steuerskandal bezeichnet.
- Der Steueranwalt aus Deutschland befand sich seit 2012 auf der Flucht.
- Der Beschuldigte ist am Mittwoch auf Anordnung des Bundesamts für Justiz und gestützt auf ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland im Kanton Graubünden festgenommen worden.
Das deutsche «Handelsblatt» berichtete am Freitag über die Festnahme. Das Landgericht Bonn hatte einen Haftbefehl gegen den deutschen Steueranwalt und früheren Finanzbeamten erlassen, nachdem der heute 70-Jährige der Vorladung zu einem Gerichtsprozess nicht gefolgt war.
Das Auslieferungsverfahren ist nun beim Bundesamt für Justiz hängig – dieses bestätigte den Sachverhalt gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.
Der Beschuldigte hatte sich vor fast neun Jahren nach der Durchsuchung seiner Kanzlei in die Schweiz abgesetzt. Sein Anwalt sagte der Agentur Reuters, er glaube nicht, dass sein Mandant ausgeliefert werde. «Die Schweiz ist nicht dumm.»
Milliardenschaden durch Steuerschlupfloch
Der Beschuldigte gilt für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt als geistiger Vater des Cum-Ex-Betrugssystems. Der Clou dieser Geschäfte: Investoren nutzten eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Stichtag für die Dividendenauszahlung schoben sich mehrere Beteiligte Aktien mit («cum») und ohne («ex») Anspruch auf eine Dividendenausschüttung gegenseitig hin und her.
In der Folge erstatteten ihnen die deutschen Finanzämter Kapitalertragsteuern, die vorab gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte ermitteln seither, um einen der grössten Steuerskandale aufzuklären.
Angeklagt wegen schwerer Steuerhinterziehung
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits 2017 Anklage gegen den Beschuldigten und fünf weitere Aktienhändler erhoben wegen schwerer Steuerhinterziehung. Seit vergangenem Jahr sollte der Mann vor dem Landgericht Wiesbaden stehen, hatte sich aber krankgemeldet. Im Januar liess auch das Landgericht Bonn eine Anklage gegen den Steuerexperten zu und stellte einen internationalen Haftbefehl gegen ihn aus.
Dem Mann wird Steuerhinterziehung im dreistelligen Millionenvolumen zur Last gelegt. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe allerdings stets bestritten und erklärt, das Vorgehen sei ein legales Steuersparmodell gewesen.
In Bonn hatten 2020 zwei ehemalige Händler Bewährungsstrafen erhalten. Sie hatten im Cum-Ex-Prozess umfassend ausgesagt und nach Einschätzung des Gerichts zur Aufklärung beigetragen.