Nachbarn, die sich wegen eines (zu grossen) Strauches in die Haare geraten. Erben, die sich des lieben Geldes wegen verkracht haben. Verkäufer und Käuferin eines Produktes, die sich darüber streiten, ob im Inserat der Zustand wahrheitsgetreu beschrieben wurde.
Sie alle treffen sich in einem ersten Schritt vor der Friedensrichterin beziehungsweise dem Friedensrichter, wenn sie ihren Streit nicht im persönlichen Gespräch beilegen konnten.
Zuhören, schlichten, vermitteln
In den meisten Kantonen sind es diese juristischen Laien, die als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durchführen. Je nach Kanton werden sie auch als Vermittler, Schlichtungsbehörde oder Gemeinderichterin bezeichnet.
In der Schweiz sind Friedensrichter seit rund 200 Jahren eine erste Anlaufstelle bei Zivilstreitigkeiten. Bis heute wird die grosse Mehrheit aller Konflikte durch die Friedensrichterinnen und -richter beigelegt.
Nur weil beide dieselbe Sprache sprechen, ist noch lange nicht klar, dass sie sich auch verstehen.
«Oftmals ist unsere wichtigste Aufgabe, die Anliegen und Standpunkte für das Gegenüber anders zu formulieren», sagt Friedensrichter Markus Diethelm. Er ist Präsident des Schweizerischen Verbands der Friedensrichter und Vermittler SVFV. «Meine Erfahrung ist: Nur weil beide dieselbe Sprache sprechen, ist noch lange nicht klar, dass sie sich auch verstehen.»
Entlastung für die Gerichte
Laut Zahlen des Schweizerischen Verbands der Friedensrichter und Vermittler SVFV landen so nur zwischen 15 und 20 Prozent aller Verfahren vor Gericht. Dies schone nicht nur das Budget der Rechtssuchenden, sondern entlastet auch die Gerichte massiv.
Im Kanton Schwyz wurde dies kürzlich jedoch angezweifelt. Im Kantonsparlament wurde Auskunft über die Effizienz der Friedensrichterinnen und Friedensrichter verlangt. Es könne nur in rund der Hälfte der Fälle geschlichtet werden, dies sei ein zu tiefer Wert, wurde angeführt.
Nicht alle, die vor Gericht gehen könnten, gehen auch.
Dem widerspricht Markus Diethelm, welcher selber als Friedensrichter in den Schwyzer Gemeinden Reichenburg und Galgenen amtet.
«Die angesprochenen 50 Prozent zeigen nicht das ganze Bild», sagt Markus Diethelm. Hier kämen noch jene Fälle hinzu, bei denen am Schluss eine Klagebewilligung unterschrieben wird. Damit haben die Streitparteien das Recht, ihre Forderung vor Gericht zu bringen. «Noch lange nicht alle, die vor Gericht gehen könnten, gehen aber auch», erklärt Markus Diethelm. «Die Erledigungsquote der Friedensrichterinnen und Vermittler liegt am Schluss daher bei über 75 Prozent».
So wurden im Kanton Schwyz im Jahr 2023 von 800 Klagen über 600 erledigt, ohne dass ein Gericht bemüht werden musste. Ein Wert, der in den letzten Jahren konstant geblieben sei, sagt Diethelm – und in diesem Verhältnis in etwa für die ganze Schweiz gelte.
«Ein Erfolgsmodell»
Das System der Friedensrichterinnen und Vermittler sei ein Erfolgsmodell, sagt Markus Diethelm als Präsident des Schweizerische Verbands. «Es ist bürgernah, die entsprechenden Leute sind einfach zu erreichen und ein Vermittlungsbegehren kann mit einem einfachen Formular eingereicht werden.»
Und es sei effizient: In der Regel würden die Parteien innerhalb eines Monats vorgeladen und der Fall innerhalb von Monaten abgeschlossen.