Darum geht es: Der Nationalrat beugte sich heute über eine Motion aus dem Ständerat, welche den überrissenen Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung einen Riegel schieben will. Zugleich soll die Telefonwerbung eingeschränkt werden. Verboten werden soll dabei die so genannte «telefonische Kaltakquise», also Anrufe ohne Absprache oder ohne eine bestehende Geschäftsbeziehung.
Die Kassenmakler sollen zudem neu obligatorisch eine Qualifizierung vorweisen müssen, damit die Qualität für die Kunden gewährleistet wird. Ebenso Pflicht werden soll ein Beratungsprotokoll, das von beiden Seiten unterzeichnet werden muss. Regelverstösse sollen mit hohen Bussen sanktioniert werden.
Die Erweiterung auf Zusatzversicherungen: Die Kommission des Nationalrats hat die vom Ständerat einstimmig verabschiedete Motion insofern erweitert, dass künftig auch die Provisionen der lukrativen Zusatzversicherung eingeschränkt werden sollen. Ebenso sollen verbindliche Vergütungsobergrenzen festgelegt werden, worauf die kleine Kammer ebenso verzichtete.
Kommissionssprecherin Bea Heim (SP/SO) wies darauf hin, dass die Branche ganz klar hinter dem Projekt steht und die Erweiterung auf den Zusatzversicherungsbereich selbst als nötig erachte. Und zwar mit Blick auf gleich lange Spiesse im Wettbewerb und mehr Rechtssicherheit.
Der Bundesrat: Es sei sehr wichtig, die Zusatzversicherungen einzubeziehen, wo die Vermittlerprovisionen ungleich höher seien als in der Grundversicherung, unterstrich Gesundheitsminister Alain Berset. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Mittel einfach umgeleitet würden.
So entschied der Nationalrat: Die grosse Kammer stellte sich nach kurzer Debatte mit 103:78 Stimmen hinter die erweiterte Vorlage ihrer Kommission. Ein Antrag auf Ablehnung der Motion von Thomas Aeschi (SVP/ZG) fiel mit 152:30 Stimmen klar durch.