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Es muss nicht immer ein Polizist sein – oder doch?
Aus 10 vor 10 vom 26.10.2018.

Versicherungs-Observationen Sind Sozialdetektive gar nicht nötig?

Nur mit dem Einsatz von privaten Ermittlern könne man den Missbrauch von Sozialversicherungsgelder aufdecken, doch die IV-Stelle des Kantons Schwyz zeigt: Betrüger lassen sich auch mit der Polizei überführen.

Die IV-Stelle Schwyz hat 2008 eine Vereinbarung mit der Kantons-Polizei getroffen. Sie ist schweizweit einzigartig. Für Observationen von verdächtigen IV-Bezügern rücken zum Teil Dorfpolizisten aus. Diese würden die Situation vor Ort am besten kennen, sagt Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter der IV-Stelle Schwyz: «Häufig kennen die Dorfpolizisten schon die verdächtigen Leute, und es ist auch verhältnismässig: Man muss nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.»

Die Polizei hat nicht immer genug Personal

Das Schwyzer Modell beweise: Es gehe auch ohne Privatdetektive, sagt SP-Nationalrätin Silvia Schenker (SP/BS). Sie kämpft gegen den neuen Observations-Artikel. «Es ist rechtsstaatlich korrekter, wenn die Missbrauchs-Bekämpfung mit einer Polizeiermittlung erfolgt.» Beim Einsatz von Privatdetektiven hingegen sei die Gefahr gross, dass sich diese nicht ans Recht und an die Regeln halten würden.

Das Observierungs-Modell mit der Polizei habe allerdings seine Grenzen, räumt die IV-Stelle Schwyz ein. Die Polizei hätte nicht immer genug Personal für Observierungen gehabt. Man habe darum in den letzten Jahren keine Aufträge mehr erteilt und zunehmend auf private Detektive gesetzt.

Aus mehreren Möglichkeiten auswählen können

Der Leiter der IV-Stelle Schwyz, Andreas Dummermuth, ist auch Präsident der kantonalen Ausgleichskassen und ein klarer Befürworter des neuen Observierungs-Artikels. «Wir brauchen Privatdetektive, wenn es längere und schwierigere Ermittlungen sind», und die Versicherungen sollten aus mehreren Überwachungs-Möglichkeiten auswählen können. «Wir müssen auf diesem Klavier mehrere Tasten haben», so Dummermuth. Das neue Gesetz schaffe eine saubere Rechtsgrundlage für alle Observierungs-Arten: «Das Gesetz schreibt nicht den Einsatz von Privatdetektiven vor».

Doch für Gegnerin Silvia Schenker (Nationalrätin SP/BS) ist die neue Rechtsgrundlage «ein Blankoscheck zum Observieren aller Versicherten». Es sei fraglich, ob die Privatdetektive über genügend Rechtskenntnisse und eine genügende Ausbildung verfügen würden.

Privatdetektive müssen Datensicherheit gewährleisten

Der Bundesrat hat vor gut einem Monat Anforderungen an die Privatdetektive formuliert: Sie erhalten eine Bewilligung, die 5 Jahre gültig ist. Sie müssen Rechtskenntnisse vorweisen und Erfahrungen in der Überwachung. Ebenso müssen sie die Datensicherheit gewährleisten.

Über die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten wird am 25. November abgestimmt.

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