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AKW-Betreiber müssen zusätzliche Jod-Tabletten nicht bezahlen
Aus Rendez-vous vom 05.11.2018. Bild: Keystone
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Versorgung mit Jodtabletten AKW-Betreiber müssen nicht die vollen Kosten tragen

  • Es besteht keine ausreichende gesetzliche Grundlage, um den Betreibern der Schweizer AKW zusätzliche Kosten für Jodtabletten aufzubürden.
  • Dies hat das Bundesgericht entschieden. Damit hat es eine Beschwerde der AKW-Betreiber gutgeheissen.
  • Als Reaktion auf Fukushima hatte der Bundesrat entschieden, Jodtabletten an weit mehr Haushalte zu verschicken.

Die Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 schreckte die Welt auf und hatte auch in der Schweiz weitreichende Folgen. Eine davon ist der beschlossene Atomausstieg in der Schweiz. Eine andere war, dass für allfällige Notfälle die Verteilung von Jodtabletten an die Haushalte ausgeweitet wurde.

Im Notfall sollen die Tabletten verhindern, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert. Früher wurden die Jodtabletten im Umkreis von 20 km rund um die AKW an alle Haushalte verteilt, nach 2014 aber bis in einem Umkreis von 50 Kilometer.

Zahlen müssen dafür die AKW-Betreiber, beschloss der Bund. Die Betreiber der fünf Schweizer AKW gingen dagegen aber vor Gericht – und erhalten nun vom Bundesgericht Recht.

Bund wird zur Kasse gebeten

Die Verteilaktion kostete insgesamt rund 21 Millionen Franken. Alleine über 14 Millionen Franken davon entfielen auf den erweiterten Umkreis zwischen 20 und 50 Kilometer. Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die AKW-Betreiber diese Kosten tragen müssten, urteilte das Bundesgericht.

Jodtabletten.
Legende: Die Tabletten sind verteilt: Bei über 4,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern befinden sich die Päckchen mit der Aufschrift «Kaliumiodid» zu Hause. Keystone

Auf den Ausgaben für den erweiterten Umkreis bleibt deshalb voraussichtlich der Bund sitzen, sagt Daniel Storch von der Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit: «Im Moment sieht es so aus, dass der Bund die Kosten übernehmen muss. Wir werden uns aber sicherlich mit den AKW-Betreibern in Verbindung setzen und schauen, wie der Verteilschlüssel genau aussieht.»

AKW-Betreiber wollen sich an Kosten beteiligen

Die angesprochenen AKW-Betreiber zeigen sich dazu bereit, ihren Teil zu leisten. Vor der Verteilung an alle Haushalte bis 50 Kilometer wurden die Jodtabletten für diesen Umkreis in Zentren des Bevölkerungsschutzes gelagert. Das kostete weniger Geld und die AKW-Betreiber übernahmen die Hälfte davon.

Dieses Angebot gelte unverändert und für die erste Zone bis 20 Kilometer bezahlten die AKW-Betreiber ohnehin, sagt Philippe Renault, Geschäftsführer des Branchenverbandes Swissnuclear: «Es ging lediglich darum, dass man sich die Kosten in der Zone jenseits der 20 Kilometer mit dem Bund teilt.» Es sei also nicht so, dass die AKW-Betreiber nichts mehr zahlen würden.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtes kommt das den Bund einfach teurer als gedacht. Dennoch will er das Verteilkonzept unverändert lassen, und auch in Zukunft bis 50 Kilometer um die Schweizer AKW an alle Einwohnerinnen und Einwohner Jodtabletten verteilen.

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