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Verstoss gegen das UWG Klage gegen werbesperre.ch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat gegen drei Verantwortliche der Firma Geminis Marketing GmbH Anklage erhoben.
  • Ihre Dienstleistung werbesperre.ch soll vermeintlich vor unerwünschten Werbeanrufen schützen und arbeitet mit fragwürdigen Praktiken.
  • Die Anklage wurde unter anderem wegen mehrfachen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG erhoben.
  • Den Angeklagten drohen bedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Strafuntersuchung umfasste fast 6000 Seiten Akten und nennt mehr als 350 Betroffene.

Die Firma Geminis Marketing GmbH sorgte in den vergangenen Jahren für Dauerärger. Geminis belästigte Leute per Telefon, um ihnen angeblich lästige Werbeanrufe zu ersparen. Und wollte ihnen einen Eintrag in einer Werbesperrliste aufschwatzen.

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Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete mehrmals über die Beschwerdeflut über ihre Dienstleistung werbesperre.ch und über ihre fragwürdigen Verkaufspraktiken.

Sterneintrag ignoriert

Auch beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gingen hunderte Beschwerden ein. Betroffene beklagten sich einerseits, dass sie von Geminis trotz Sterneintrag im Telefonbuch per Telefon belästigt wurden. Andererseits beschwerten sie sich über Rechnungen für ein Abo, das sie nie abgeschlossen hätten.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO reichte 2015 deshalb bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Strafantrag ein. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau Anklage gegen drei Verantwortliche der Firma Geminis Marketing GmbH erhoben. Dies unter anderem wegen mehrfachen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG.

Bedingte Freiheitsstrafen gefordert

Die Anklageschrift stützt sich auf knapp 6000 Seiten Untersuchungsakten, mehr als 350 Betroffene sind darin aufgeführt. Darin wirft die Staatsanwaltschaft der Geminis Marketing GmbH hauptsächlich vor, Personen in der Schweiz mit unlauteren Geschäftsmethoden zu einem Vertragsabschluss gebracht, beziehungsweise teilweise dazu gedrängt zu haben und bei zahlreichen Personen den Sterneintrag im Telefonbuch missachtet zu haben. Sie beantragt für die Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen von 15, 18 und 24 Monaten.

Wann der Prozess stattfinden wird, ist unklar. Ob dies die fragwürdige Geschäftspraxis unterbinden kann, ist offen. Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wie auch beim SECO treffen nach wie vor Beschwerden zu Geminis Marketing GmbH ein.

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