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Wiedergutmachung
Aus Tagesschau vom 11.01.2018.
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Verzicht auf Wiedergutmachung Angst vor der eigenen Vergangenheit?

Viele Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wollen den Solidaritätsbeitrag, der ihnen zustehen würde, nicht.

Noch bis Ende März können Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen – zum Beispiel ehemalige Verdingkinder – ein Gesuch stellen, um einen Solidaritätsbeitrag von maximal 25'000 Franken zu erhalten. Der Bund rechnet damit, dass dies rund 12'000 Personen zustehen würde. Allerdings haben beim Bundesamt für Justiz erst 4525 einen entsprechenden Antrag gestellt.

Das Couvert ist beschriftet, abgeschickt ist es noch nicht. Walter Emmisberger ringt noch mit seinem Entscheid. Dass die Betroffenen gefragt werden, ob man bei den Behörden weitere Informationen über sie einholen kann, stört den 61-Jährigen: «Dadurch schrecken viele davor zurück, ein Gesuch einzureichen. Sie wollen nicht, dass alles noch einmal aufgewühlt wird.»

Es geht auch um meine Familie, wenn ich einmal nicht mehr da bin.
Autor: Walter Emmisberger Betroffener

Emmisberger macht sich Sorgen um den Datenschutz: «Ich möchte nicht, dass in einem Lokal mit dem Finger auf meine Tochter gezeigt und gesagt wird: Schau, das ist die Tochter vom Emmisberger. Der hat doch seinerzeit … »

Warum verzichten offenbar so viele auf einen Solidaritätsbeitrag? Das hat die vom Bundesrat eingesetzte «Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen» untersuchen lassen. Der ehemalige Zürcher Regierungsrat Markus Notter ist Präsident dieser Kommission.

Notter erklärt: «Man muss sich einem schmerzhaften Erinnerungsprozess aussetzen. Man muss sich mit den Akten und den Vorwürfen in den Akten auseinandersetzen. Dem wollen sich viele nicht aussetzen. Man muss dem Staat gegenüber ein Gesuch einreichen, der die eigene Biografie doch in dieser schlimmen Weise beeinflusst hat, das fällt auch vielen schwer. Man muss davon ausgehen, dass das Phänomen grösser ist als es sich jetzt präsentiert.»

Bundesamt zeigt sich offen für Anregungen

Walter Emmisberger rät auch anderen Betroffenen, im Gesuchsformular nur das Nötigste auszufüllen, aus Angst um den Datenschutz. Luzius Mader, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Justiz, nimmt diese Anregung auf: «In diesen Gesuchen sind besonders schützenswerte Daten enthalten. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir die absolute Vertraulichkeit sicherstellen. Wenn jemand aber in diesem Punkt keine Ermächtigung erteilen möchte, dann ist das kein Problem. Wir können das Gesuch gleichwohl bearbeiten. Wir würden in diesen Fällen dann mit den Gesuchstellern direkt Kontakt aufnehmen.»

Walter Emmisberger war selbständiger Transporteur und Brockenhaus-Betreiber. Wegen Panikattacken ist er nun IV-Rentner. Er arbeitet in einem kleinen Pensum bei seiner Kirchgemeinde, wo er im Jugendraum die Küche montiert und den Boden verlegt hat: «Als der Präsident der Kirchenpflege anfragte, ob ich mich als Allrounder um das Kirchgemeindehaus kümmern wolle, antwortete ich: Das tue ich gern. Aber an einem Sonntag in die Kirche gehen, das geht nicht, wegen Erlebnissen in meiner Kindheit.»

Dieses Misstrauen, das steckt einfach in einem drin.
Autor: Walter Emmisberger Betroffener

Geboren im Gefängnis, gehören Misshandlungen zu seiner Kindheit. Die ersten Jahre im Heim, dann bei Pflegefamilien. Bei einem protestantischen Pfarrerspaar wird er missbraucht und in die Psychiatrie geschickt, wo man an ihm ohne sein Wissen Medikamententests durchführt. Dann wird er auf einen Bauernhof abgeschoben. «Dieses Misstrauen, das steckt einfach in einem drin, wenn man solche Erlebnisse mit Behördenwillkür gemacht hat. Das bringt man nicht los.»

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