454'000 Zweiverdiener-Ehepaare sind von der Heiratsstrafe betroffen und nicht nur jene 80'000, von denen der Bund bislang stets ausging. Dies teilte der Bundesrat heute mit.
Wie konnte sich der Bund dermassen verrechnen? Patrick Teuscher von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) spricht von einem Fehler, der bei der Überprüfung einer älteren Zahl passiert sei: «Es wurde fälschlicherweise die Anzahl der Ehepaare mit Kindern nicht eingeschlossen.»
Es wurde fälschlicherweise die Anzahl der Ehepaare mit Kindern nicht eingeschlossen.
Pikant: Die Zahl von 80'000 Zweiverdiener-Ehepaaren nannte der Bundesrat bereits vor zwei Jahren im Abstimmungsbüchlein bei seinen Erläuterungen zur CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe. Heute sagt Patrick Teuscher zu dieser Zahl nur: «Die war falsch.»
Bei den Finanzen habe sich der Bund hingegen nicht verrechnet, schreibt der Bundesrat: Bei einer Abschaffung der Heiratsstrafe entgehe dem Bund nach wie vor gut eine Milliarde Franken an Steuereinnahmen.
CVP prüft Abstimmungsbeschwerde
Die CVP-Initiative war damals mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden. Die Partei geht davon aus, dass das Volksbegehren mit den richtigen Zahlen angenommen worden wäre.
CVP-Präsident Gerhard Pfister hält gegenüber Radio SRF fest, dass seine Partei eine Abstimmungsbeschwerde prüfe. Das Bundesgericht habe bereits bei der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II gesagt, der Bund habe sich verrechnet. Dies werde hier noch in einem grösseren Ausmass der Fall sein, betont Pfister.
Im Fall der Unternehmenssteuerreform II kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Bundesrat das Stimmvolk unvollständig und unsachlich informiert habe. Denn er habe im Abstimmungsbüchlein vorgegeben, er könne Steuerausfälle zum Vornherein zuverlässig abschätzen. Eine Wiederholung der Abstimmung ordnete das Bundesgericht allerdings nicht an.
Initiative gegen Heiratsstrafe
Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe»
-
JA
1'609'238 Stimmen
-
NEIN
1'664'217 Stimmen
Standesstimmen
- JA
- NEIN