- Seit Mitternacht gilt im Kanton Aargau ein Shutdown. Die Regierung hat schärfere Regeln verhängt als der Bund.
- Einkaufsgeschäfte sind grundsätzlich geschlossen. Doch es gibt viele Ausnahmeregelungen.
- Am Montag ist die Verwirrung gross. Einige Läden wissen nicht, ob sie öffnen dürfen oder nicht. Zum Teil warten Mitarbeitende in den geschlossenen Geschäften auf definitive Weisungen.
Die Verwunderung war gross am Freitag: Ausgerechnet im Kanton Aargau, der zuvor mit einer eher zurückhaltenden Corona-Politik für Schlagzeilen gesorgt hatte, verhängte die Regierung einen Shutdown. Nur die Gastronomie zu schliessen, das bringe in der aktuellen Lage zu wenig, so die Begründung. Seit Mitternacht gilt deshalb: Die Läden sind grundsätzlich geschlossen.
Der Aargau ist bis anhin der einzige Kanton mit dieser Regelung. Allerdings: Lebensmittel und lebensnotwendige Güter dürfen weiterhin verkauft werden. Am Sonntagabend versandte die Staatskanzlei ein Papier mit «Erläuterungen zur Allgemeinverfügung». Darin ist beschrieben, welche Produkte weiterhin verkauft werden dürfen. «Angesichts der kurzen Frist bis zum Inkrafttreten war und ist damit zu rechnen, dass nicht alle Detailfragen zu Geltungsbereich, Umsetzung und Kontrollen auf Anhieb geklärt werden können», hiess es dazu fast schon entschuldigend in der Medienmitteilung.
Einige Papeterien sind offen, andere geschlossen
Und tatsächlich: Auch am Montagmorgen – trotz dieser «Erläuterungen zur Verordnung» – scheinen viele «Detailfragen» noch offen zu sein. Ein Beispiel sind «Papier- und Schreibwaren», die gemäss Verfügung verkauft werden dürfen. Die Papeterie Hagenbuch in Aarau hat deshalb ganz normal geöffnet.
Die Geschäfte der Papeterie-Kette McPaperland hingegen bleiben vorerst geschlossen. «Es ist nicht klar, was genau unter diesen Bereich fällt», erklärt der CEO der Kette in Tuggen (SZ), Marco Cantele. «Im Frühling wussten wir, dass wir zum Beispiel Trauerkarten verkaufen dürfen, Glückwunschkarten aber nicht. Das ist im Moment sehr ungewiss.»
Ähnlich klingt es beim Warenhaus Manor. Zwar dürfen im Aargau gemäss Verfügung weiterhin Haushaltsartikel, Drogerieprodukte, Produkte zur Körperpflege und sogar Kleider – soweit es sich um Verbrauchsgüter handelt – verkauft werden, doch die Filialen der Warenhauskette bleiben trotzdem vorläufig geschlossen. Nur die Lebensmittelabteilung in der Badener Filiale ist geöffnet.
Mitarbeitende warten auf Klärung
Stefan Jost, Präsident der Detaillisten-Vereinigung in Aarau erklärt, das Haushaltswarengeschäft seiner Frau habe am Montag wieder geöffnet. Man habe zwar geglaubt, dass man schliessen müsse – aber nach den kantonalen Präzisierungen gehe er davon aus, dass die Eröffnung erlaubt sei.
Für Geschäftsinhaberinnen und Angestellte ist die Situation also schwierig. Die Mitarbeitenden der Papeteriekette McPaperland seien in den Läden, erklärt ihr Chef Marco Cantiene. «Sie räumen noch auf und warten auf Anweisungen aus der Zentrale». Vielleicht können sie die Läden bald wieder öffnen.
Die Regelungen kommen aus Bundesbern
Was gilt nun also? Antworten im Einzelfall gibt Kantonsärztin Yonne Hummel auf Anfrage von SRF nicht. Aber sie gibt zu, dass es «Abgrenzungsprobleme» gäbe. Das sei schon bei der ersten Coronawelle im Frühling so gewesen. Grundsätzlich sei man beim Kanton der Meinung, dass dieselben Regelungen gälten wie beim ersten Shutdown.
Das Gewerbe stört sich vor allem daran, dass grosse Detailhandelsketten wie Coop oder Migros geöffnet sind, während Fachgeschäfte geschlossen bleiben. Dafür zeigt Hummel zwar Verständnis. Aber: «Es sind nun einmal die grossen Detailhändler, die vor allem Güter des täglichen Bedarfs im Sortiment haben.»
So oder so: Der Aargau habe diese neuen Regelungen nicht selbst erfunden, erklärt die Kantonsärztin. Die – in vielen Augen verwirrlichen – Ausnahmeregelungen seien von Bundesbern übernommen. «Sollte sich die Situation in anderen Kantone in den nächsten Tagen verschlechtern oder sogar im ganzen Land, dann werden genau diese Massnahmen auch dort gelten.»