- Der Angeklagte sei schuldig in allen Punkten, urteilt das Bezirksgericht Lenzburg.
- Er muss eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüssen und wird danach ordentlich verwahrt. Vollzugsbegleitend muss er sich einer ambulanten therapeutischen Massnahme unterziehen.
- Der 34-jährige Täter hatte gestanden, eine Frau, ihre beiden Söhne sowie die Freundin des einen Sohnes getötet zu haben. Sein Motiv sei der sexuelle Übergriff auf den 13-jährigen Sohn gewesen.
Nach der Urteilsverkündung begründete das Bezirksgericht seine Entscheidung mündlich. Die Opfer seien vom Beschuldigten regelrecht geschächtet worden. Er habe mitleid- und empathiefrei gehandelt.
Die strafmindernden Faktoren wie sein kooperatives Verhalten, die Vorverurteilung durch die Medien oder sein Verhalten im vorzeitigen Strafvollzug fallen für das Gericht nicht ins Gewicht. Deshalb habe das Gericht die höchstmögliche Strafe ausgesprochen.
Anzeichen für Serientäterschaft
Der Angeklagte habe mehrmals die Gelegenheit gehabt, seinen Plan während der Tat zu ändern. Er habe quasi «keine Bremsen an seinem Fahrzeug» gehabt. Die Tat, aber auch das Verhalten nach der Tat, seien von «Kälte» geprägt gewesen. Er habe mehrfach skrupellos gehandelt. «Er wusste das und er wollte das», so der Gerichtspräsident in seiner mündlichen Begründung.
Das Gericht geht im Weiteren davon aus, dass der Angeklagte tatsächlich weitere Taten geplant habe – obwohl er selber dies vor Gericht bestritten hatte. Auch die Gutachter hätten «Anzeichen für eine Serientäterschaft erkannt», so der Gerichtspräsident. Es sieht deshalb strafbare Vorbereitungshandlungen für Mord, Geiselnahme, Freiheitsberaubung und Brandstiftung als gegeben an.
Hohe Rückfallgefahr
Das Gericht will, dass der Angeklagte im Gefängnis ambulant therapeutisch behandelt wird, insbesondere seine «Kern-Pädophilie». Auch die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien aber gegeben, so der Gerichtspräsident. Eine langanhaltende psychische Störung und eine hohe Rückfallgefahr seien beim Angeklagten gegeben.
Die Gutachter hätten beide angegeben, dass eine Therapie beim Angeklagten bedeutend mehr als fünf Jahre dauern werde. Damit sei eine stationäre Massnahme, welche auf fünf Jahre beschränkt ist, keine Alternative. Deshalb sei eine Verwahrung anzuordnen.
Expertise von zwei erfahrenen Gutachtern
Eine lebenslängliche Verwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, kommt für das Bezirksgericht Lenzburg allerdings nicht in Frage. Die beiden sehr erfahrenen Gutachter hätten den Täter nicht «als dauerhaft untherapierbar» angesehen.
Es gebe zwar Widersprüche in den Gutachten, das Bundesgericht verlange aber eindeutige Klarheit in dieser Aussage. Die Frage nach der «dauerhaften Untherapierbarkeit» seien vor Gericht von beiden forensischen Psychiatern «einzeln und unabhängig klar verneint worden».
Periodische Überprüfung der Verwahrung
Der Argumentation der Staatsanwaltschaft habe «eine Mehrheit» im Gericht nicht folgen können. Die Staatsanwältin hatte argumentiert, dass für die vierfache Tötung keine psychische Störung als Begründung angegeben worden sei. Ohne psychische Störung sei eine Therapie unmöglich, deshalb sei die Therapierbarkeit nicht gegeben. Das Gericht geht aber davon aus, dass die Persönlichkeit des Täters als Ganzes schliesslich zu den Straftaten geführt habe.
Aus diesen Gründen wird nun eine «ordentliche Verwahrung» angeordnet. Diese läuft nach der Verbüssung der Freiheitsstrafe, wird im Gegensatz zur lebenslänglichen Verwahrung aber periodisch überprüft. Die Freiheitsstrafe kann in der Schweiz nach 15 Jahren oder – bei guter Führung – noch vorher verbüsst sein. Das Urteil der ersten Instanz ist noch nicht rechtskräftig, es fehlt zudem noch die schriftliche Urteilsbegründung.
Das Urteil der ersten Instanz ist noch nicht rechtskräftig, es fehlt zudem noch die schriftliche Urteilsbegründung.
Täter muss Verfahrenskosten berappen
Der 34-jährige Täter muss die Verfahrenskosten und andere Gebühren in Höhe von 540'000 Franken bezahlen. Auch kommen auf den Verurteilten Zivilansprüche in Höhe rund 700'000 Franken sowie Anwaltskosten hinzu.
Der 34-Jährige hatte zugegeben, kurz vor Weihnachten 2015 einen 13-Jährigen missbraucht und ihn, seinen Bruder, dessen Freundin und die Mutter der Jungen umgebracht zu haben.
Vor Straftat nicht auffällig
Der Täter überfiel die Familie in seiner Nachbarschaft in der Ortschaft Rupperswil. Der Mann, der sich selbst als pädophil bezeichnet, war bis dahin polizeilich nicht auffällig und nicht vorbestraft. Nach Polizeiermittlungen soll er mindestens zwei weitere Taten nach gleichem Muster konkret geplant haben. Er bestritt diese Vorwürfe im Prozess.
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft und anschliessende Verwahrung des 34-jährigen Angeklagten beantragt. Die Verteidigerin plädierte auf 18 Jahre Freiheitsstrafe. Gutachter stellten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung fest, die der Mann aber nach ihrer Auffassung mit einer mehrjährigen Therapie überwinden könne.