- Beim Vierfachmord von Rupperswil geht nach dem Beschuldigten nun auch die Staatsanwaltschaft in Berufung.
- Sie beantragt erneut eine lebenslange Verwahrung.
- Der Beschuldigte war von der Erstinstanz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschliessender ordentlicher Verwahrung verurteilt worden.
- Die neue Verhandlung vor dem Aargauer Obergericht findet am 13. Dezember 2018 statt.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Verwahrung sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen, wie die Gerichte Kanton Aargau mitteilen. Zudem soll die angeordnete ambulante Therapie während des Strafvollzugs aufgehoben werden.
Da sich auch der Beschuldigte – ein 34-jähriger Schweizer – gegen das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg wehrt, entscheidet das Aargauer Obergericht nun über die ordentliche Verwahrung, die lebenslängliche Verwahrung, die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie das lebenslängliche Tätigkeitsverbot.