Stalking soll explizit im Gesetzbuch verankert werden, das fordert die Rechtskommission des Nationalrates mit einer Kommissionsinititative.
Die Tatbestände der Drohung und Nötigung sollen im Strafgesetzbuch um Verhaltensweisen wie Auflauern, mehrmaliges Belästigen oder Nachstellen ergänzt werden.
Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, können die Arbeiten an einem Gesetzesentwurf beginnen.
Die Mehrheit für eine Aufnahme des Straftatbestandes ins Gesetz fiel in der Kommission mit 16 zu 5 Stimmen deutlich aus. Aus Sicht des Bundesrates ist eine Ergänzung dagegen unnötig. Er ist der Ansicht, dass das als «Stalking» bezeichnete Verhalten von den bestehenden Straftatbeständen des Strafgesetzbuches ausreichend erfasst wird.
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