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Vorwurf der Terrorfinanzierung Bundesstrafgericht spricht Eltern von IS-Kämpfer schuldig

  • Das Bundesstrafgericht hat die Eltern eines IS-Kämpfers wegen Terrorunterstützung schuldig gesprochen.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern kann an die Berufungskammer und später ans Bundesgericht weitergezogen werden.
  • Das Strafmass beträgt 20 Monate Gefängnis bedingt für die Mutter, 8 Monate für den Vater.

Der Sohn war 2015 zum IS nach Syrien gereist. Die Eltern sandten ihm gemäss Anklage zwischen 2016 und 2019 über 60'000 Franken. Die letzten Zahlungen von 40'000 Franken überwiesen sie, als der Mann und seine Familie in kurdische Gefangenschaft geraten waren.

Nach Ansicht der 60-jährigen Mutter war der Sohn zur Reise in den Bürgerkrieg gezwungen worden. Sie habe ihm gesagt, er solle mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter nach Hause kommen. Sie habe mit dem Geld den Sohn unterstützt und nicht Syrien oder den Krieg.

Kurzeinschätzung von Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi

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Dieser Prozess war Neuland. Als man Geldüberweisungen an Terrororganisationen unter Strafe stellte, dachte man an Sympathisanten des IS und Al-Kaida. Niemand warf den Eltern ernsthaft vor, den IS toll zu finden. Laut Bundesstrafgericht haben sich die Eltern aber strafbar gemacht, weil ein Teil des Geldes, das sie ihrem Sohn schickten, wohl in den Taschen des IS gelandet ist. Das Urteil macht klar: Wenn eine Person Mitglied bei einer Terrororganisation ist, darf man ihr nicht blind Geld überweisen – auch nicht, wenn es das eigene Kind ist. Denn damit geht man das Risiko ein, dass Gelder bei der Terrororganisation landen und man sich so der Terrorunterstützung schuldig macht.

Die Eltern argumentierten allso, sie hätten mit dem Geld ihrem Sohn helfen wollen, zurück in die Schweiz zu kommen. Dank des Geldes habe er aus einem Gefängnis befreit werden können. Laut Bundesanwaltschaft mussten die Eltern allerdings damit rechnen, dass ein Teil des Geldes in den IS floss. Sie hätten deshalb eine Terrororganisation unterstützt.

Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Schweizerisches Bundesstrafgericht mit Flagge.
Legende: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Keystone/ Francesca Agosta

SRF4 News aktuell, 30.01.25, 15 Uhr ; 

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