- Das Bundesstrafgericht hat die Eltern eines IS-Kämpfers wegen Terrorunterstützung schuldig gesprochen.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern kann an die Berufungskammer und später ans Bundesgericht weitergezogen werden.
- Das Strafmass beträgt 20 Monate Gefängnis bedingt für die Mutter, 8 Monate für den Vater.
Der Sohn war 2015 zum IS nach Syrien gereist. Die Eltern sandten ihm gemäss Anklage zwischen 2016 und 2019 über 60'000 Franken. Die letzten Zahlungen von 40'000 Franken überwiesen sie, als der Mann und seine Familie in kurdische Gefangenschaft geraten waren.
Nach Ansicht der 60-jährigen Mutter war der Sohn zur Reise in den Bürgerkrieg gezwungen worden. Sie habe ihm gesagt, er solle mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter nach Hause kommen. Sie habe mit dem Geld den Sohn unterstützt und nicht Syrien oder den Krieg.
Die Eltern argumentierten allso, sie hätten mit dem Geld ihrem Sohn helfen wollen, zurück in die Schweiz zu kommen. Dank des Geldes habe er aus einem Gefängnis befreit werden können. Laut Bundesanwaltschaft mussten die Eltern allerdings damit rechnen, dass ein Teil des Geldes in den IS floss. Sie hätten deshalb eine Terrororganisation unterstützt.
Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.