Der Vorfall liegt schon über 14 Jahre zurück. Klar ist, dass eine Polizistin und ein Polizist der Zürcher Stadtpolizei in einem Tram einen herzkranken Mann und seinen Kollegen kontrollieren wollten. Diese wehrten sich.
Bei einer Haltestelle in Zürich Wiedikon kam ein weiterer Polizist dazu. Die Situation eskalierte. Der Mann hatte danach unter anderem einen gebrochenen Lendenwirbel, ein verletztes Knie und Prellungen.
Polizeigewalt oder verhältnismässige Reaktion?
Zum Vorfall an der Tramhaltestelle gibt es verschiedene Versionen. Der Mann wirft den beiden Polizisten und der Polizistin vor, ihn zusammengeschlagen, gewürgt und mit Pfefferspray besprüht zu haben. Als er bereits gefesselt am Boden lag, soll sich ein Polizist auf seinen Rücken gesetzt haben. Zudem sei er einzig aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert worden, es handle sich um «Racial Profiling».
Die beiden Polizisten und die Polizistin schilderten den Vorfall vor dem Zürcher Bezirksgericht anders. Demnach habe sich der Mann sehr aggressiv verhalten und die Eskalation selbst verursacht. Seine Herzprobleme habe er nie erwähnt. Zudem hätten sie den Mann deshalb kontrolliert, weil er dem Profil eines gesuchten Verdächtigen entsprochen habe.
Freispruch vor Bezirksgericht
Das Bezirksgericht Zürich sprach die drei Beschuldigten 2018 vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Gefährdung des Lebens frei. Die Aussagen des Mannes seien nicht glaubhaft.
Zwei der Freisprüche sind mittlerweile rechtskräftig. Das Urteil gegen den Polizisten, der den Einsatz geleitet hat, hat der Ankläger jedoch weitergezogen. Der Polizist muss sich deshalb vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
Dass es bis zur zweiten Verhandlung so lange dauerte, liegt unter anderem daran, dass die zuständige Staatsanwältin das Strafverfahren mehrmals einstellen wollte. Diese Einstellung wiederum verhinderte das Bundesgericht. Auch warfen die Anwälte des Mannes der Staatsanwältin und dem Richter Befangenheit vor.