- Zehn Monate nach der Räumung eines Protestlagers im Kanton Waadt hat das Bezirksgericht Nyon die Strafen für einen Teil der Besetzer reduziert.
- Die meisten der sieben Umweltaktivistinnen und -aktivisten wurden zu Geldstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Gefängnis beantragt.
- Den sieben Personen wurde vorgeworfen, sich während der Räumung des Protestlagers im Frühling 2021 der Polizei widersetzt zu haben.
Aktivistinnen und Aktivisten hatten seit Oktober 2019 den Mormont-Hügel bei Eclépens besetzt, um gegen die geplante Erweiterung eines Steinbruchs des Baustoffkonzerns Holcim zu protestieren. Vergangene Woche standen vor dem Bezirksgericht Nyon sieben Personen vor Gericht.
Gemäss den am Montag publizierten Urteilen können die Aktivisten nicht wegen Hausfriedensbruchs verurteilt werden, weil Holcim die Anzeige zurückgezogen hat. Auch vom Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sprach das Gericht sie frei.
Polizisten an der Arbeit gehindert
Die meisten der sieben Geländebesetzerinnen und -besetzer wurden jedoch wegen Hinderung einer Amtshandlung für schuldig befunden. Das Gericht befand, dass sie die Arbeit der Polizei bei der Räumung des Protestlagers behindert hätten, indem sie sich beispielsweise an einem Seil festgeknotet oder sich auf dem Dach eines verlassenen Gebäudes verschanzt hatten. Dies brachte ihnen bedingte Geldstrafen in Höhe von etwa fünf Tagessätzen ein.
Die Staatsanwaltschaft, die sich umso strenger zeigte, weil mehrere Aktivisten sich zunächst geweigert hatten, ihre Identität preiszugeben, hatte unbedingte Gefängnisstrafen von zwei Monaten gefordert.
Für einen Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft sogar sechs Monate Gefängnis beantragt. Ihm wurde aufgrund einer in einem Handschuh gefundenen DNA-Spur vorgeworfen, die Polizei mit Wurfgeschossen angegriffen zu haben. Es stellte sich jedoch heraus, dass sich der Mann an diesem Tag nicht vor Ort befand. Er wurde vollständig freigesprochen.
Die Angeklagten, die vor dem Gericht in Nyon von rund 50 Sympathisanten unterstützt wurden, sind erleichtert, dass sie nicht ins Gefängnis müssen. «Man kann jedoch angesichts der dramatischen ökologischen Situation nicht den Sieg verkünden. Holcim hätte vor Gericht stehen müssen», sagte eine Aktivistin.
Anwalt Philippe Currat und die Bewegung Klimastreik, deren Aktivisten sich teilweise am Protest auf dem Hügel Mormont beteiligt hatten, sprachen von einer erfreulichen Niederlage der Waadtländischen Staatsanwaltschaft. Anwältin Saskia von Fliedner, die für einen anderen Aktivisten plädierte, war der Ansicht, dass das Gericht in den Fragen Klimanotstand und Demonstrationsfreiheit kein Risiko eingegangen sei. «Die Frage der Grundrechte wurde nicht anerkannt. Das ist die grosse Enttäuschung dieses Urteils», sagte sie.
Die Urteile gegen diese sieben Geländebesetzer sind die ersten einer langen Reihe. Rund 40 weitere Aktivisten und Aktivistinnen müssen sich zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht verantworten.