Darum geht es: Der Nationalrat hat im Herbst entschieden, dass künftig das Parlament und nicht mehr der Bundesrat die Bewilligungskriterien bei den Waffenexporten festlegen soll. Damit stimmt die grosse Kammer einer Motion der BDP-Fraktion gegen die vom Bundesrat geplante und nach einem Entrüstungssturm Ende Oktober zurückgenommene Lockerung der Kriegsmaterial-Exporte zugunsten der Rüstungsindustrie zu.
BDP sorgt selbst für Marschhalt: Am Donnerstag wäre nun der Ständerat am Zug gewesen, dessen Kommission die Motion nach dem bundesrätlichen Rückzieher als überflüssig zur Ablehnung empfahl. Doch aus einer Abstimmung in der kleinen Kammer wurde vorerst nichts.
Grund dafür ist ein Ordnungsantrag der BDP selbst. Diese kam nämlich zum Schluss, das die Haltung der Ständeratskommission unterschiedlich interpretiert werden könne. So könne es bedeuten, dass das Problem als gelöst betrachtet werde, sagte Werner Luginbühl (BDP). Ebenso könne es aber auch als erwünschte Lockerung der Bewilligungskriterien gelesen werden. Die Kommission soll nun eine Formulierung suchen, die keine Interpretationen mehr offenlässt.
Die «Korrektur-Initiative»: Neu sollten nach dem Willen des Bundesrats Schweizer Rüstungsfirmen Waffen auch in Bürgerkriegsländer exportieren können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Dies löste nicht nur im Parlament, sondern auch in der Zivilgesellschaft heftigen Widerstand aus. So bereitete eine Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» eine «Korrektur-Initiative» vor – für den Fall, dass der Ständerat die BDP-Motion ablehnen sollte.
Zurück zum Stand 2008: Die Verfassungsänderung soll gleichzeitig einen früheren Entscheid des Bundesrats «korrigieren». So hatte die Regierung die Regeln 2008 mit Blick auf eine Waffenexportverbots-Initiative der GSoA verschärft, dann aber 2014 im Auftrag des Parlaments wieder gelockert. Vorher durften Waffen und Munition nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Seither sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.