Zu fünft lächeln sie vom Inserat, das am vergangenen Samstag im «Tages Anzeiger» erschienen ist: Die Zürcher Regierungsmitglieder Carmen Walker Späh (FDP), Ernst Stocker (SVP), Mario Fehr (SP), Silvia Steiner (CVP) und Natalie Rickli (SVP). Sie alle empfehlen für den zweiten Ständerats-Wahlgang die Wiederwahl des Freisinnigen Ruedi Noser.
Die Juso ist der Ansicht, dass eine solche Wahlempfehlung illegal sei. Zwar seien nicht alle sieben Regierungsräte abgebildet. Jedoch könne beim Leser der Eindruck entstehen, dass der gesamte Regierungsrat Ruedi Noser unterstütze.
In ihrer Beschwerde stützt sich die Juso unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichts. Es hält fest, dass Behördenmitglieder im Vorfeld von Abstimmungen zurückhaltend informieren müssen. Vor allem bei Wahlen sei ein noch strengerer Massstab anzusetzen.
Zürcher Regierung sieht keinen Verstoss
Die Zürcher Regierung sieht in dieser Werbung nichts Unerlaubtes, erklärt Sprecher Andreas Melchior: «Auf diesem Inserat geben einzelne Regierungsmitglieder ihre Meinung ab und nicht das ganze Gremium.»
Auch Lorenz Langer, Dozent an der Universität Zürich, ist der Ansicht, dass die Beschwerde der Juso keine Chance haben dürfte.
Juristisch reicht es nicht, um eine Verletzung der Wahlfreiheit festzustellen
Gemäss dem Experten im Bereich Wahl- und Abstimmungsfreiheit habe in diesem Fall keine Behörde Stellung genommen: «Auf dem Inserat sind keine offiziellen Elemente wie zum Beispiel ein Siegel abgebildet. Daher sollte der durchschnittliche Leser merken, dass es keine behördliche Stellungnahme ist.»
Regierung entscheidet über Beschwerde
Über die Beschwerde der Juso muss nun die Regierung selber entscheiden. Ausgerechnet die Regierung, schüttelt Juso-Co-Präsidentin Anna Luna Frauchiger den Kopf: «Die Regierung muss über das Verhalten der Mehrheit ihrer Mitglieder urteilen. Das ist ziemlich ironisch.»
Lorenz Langer sieht darin allerdings kein Problem, sondern höchstens einen unnötigen Umweg: «Der Regierungsrat wird seinen Mitgliedern zwar tatsächlich kaum auf die Finger klopfen. Aber dieser Entscheid kann ja dann an ein Gericht weitergezogen werden.» Ob die Regierung die Beschwerde noch vor dem zweiten Wahlgang am 17. November behandelt, ist unklar.