Die Walliser Kantonsverfassung stammt aus dem Jahr 1907. Jetzt soll sie einer Totalrevision unterzogen werden. Das verlangt eine Initiative, über welche die Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 4. März an der Urne abstimmen werden. Für die Initiative sprechen sich SP, Grüne, FDP, CSPO und die CVP Oberwallis aus. Gegen die Initiative sind die SVP Oberwallis, die SVP Unterwallis sowie die CVP Unterwallis.
Verfassung ist 111 Jahre alt
«Die Verfassung ist völlig veraltet und nicht mehr zeitgemäss. Sie enthält einen Artikel über eine Viehversicherung, aber kein einziges Wort über die Gesundheits- oder Energiepolitik», sagt Gilbert Truffer, Co-Präsident der SP Oberwallis. Er setzt sich für eine Totalrevision der Kantonsverfassung ein und hat gemeinsam mit Vertretern von verschiedenen Gruppierungen wie etwa Grünen oder der FDP eine Absichtserklärung für die Totalrevision der Kantonsverfassung unterzeichnet.
Gegen eine Totalrevision kämpfen SVP Unterwallis, SVP Oberwallis und die CVP Unterwallis. Michael Graber, Fraktionschef der SVP Oberwallis, sagt: «Eine Verfassung regelt die Grundwerte des Zusammenlebens. Teilrevisionen sind demokratischer, weil die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über jede Änderung einzeln abstimmen können.»
Eine Verfassungsänderung ist notwendig, weil ein Bundesgerichtsurteil festhält, dass die Grösse der Wahlkreise und der Wahlmodus des Grossrats der Bundesverfassung widersprechen. Im Juni 2015 ist eine Teilrevision der Kantonsverfassung, welche dies ändern wollte, knapp gescheitert. Daraufhin hat ein überparteiliches Komitee Unterschriften für eine Totalrevision gesammelt. Sowohl der Grosse Rat wie auch der Staatsrat empfehlen der Bevölkerung die Annahme der Initiative.