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Amtsenthebungsverfahren gegen Michael Lauber
Aus Tagesschau vom 28.04.2020.
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Wegen Fifa-Verstrickungen Nationalräte fordern Amtsenthebung von Bundesanwalt Lauber

Jetzt wird es eng für Bundesanwalt Michael Lauber. Nationalrat Lorenz Hess hat heute bei der zuständigen Gerichtskommission den Antrag gestellt, gegen Michael Lauber ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten. Gestern ist neues belastendes Material gegen Bundesanwalt Lauber aufgetaucht.

Infantino wollte sich reinwaschen

Demnach hatte der Bundesanwalt mit Fifa-Boss Gianni Infantino nicht nur harmlose prozessuale Fragen besprochen, wie dies Lauber stets beteuerte. Viel mehr ging es Infantino in den Geheimtreffen mit dem Bundesanwalt darum, sich selber reinzuwaschen. Das könnte eine E-Mail von Gianni Infantino an die Bundesanwaltschaft beweisen, die der «Tagesanzeiger» gestern zitiert hat.

Das Amtsenthebungsverfahren

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1. Antrag an die Gerichtskommission: Hat die Gerichtskommission Kenntnis von Feststellungen, die die Eignung des Bundesanwalts in Frage stellen, so eröffnet sie umgehend ein Amtsenthebungsverfahren.

2. Anhörung des Betroffenen: Bevor die Berichtskommission ein Amtsenthebungsverfahren eröffnet, gibt sie dem Betroffenen rechtliches Gehör.

3. Eröffnung des Verfahrens: Die Gerichtskommission eröffnet das Verfahren, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Bundesanwalt seine Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt hat oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren hat.

4. Das Verfahren: Die Gerichtskommission führt das Verfahren. Sie klärt den Sachverhalt, beschafft Beweismittel, befragt involvierte Personen, befragt den Betroffenen als Auskunftsperson, würdigt die Beweise. Der Betroffene muss vor der Kommission erscheinen, er kann aber die Aussage verweigern.

5. Antrag an die Bundesversammlung: Stellt die Gerichtskommission fest, dass der Tatbestand für die Amtsenthebung erfüllt ist, stellt sie der Bundesversammlung Antrag auf Amtsenthebung. Der Betroffene hat das Recht, sich mündlich oder schriftlich zum Entscheid der Kommission zu äussern.

6. Die Amtsenthebung: Die Bundesversammlung entscheidet über die Amtsenthebung.

Nationalrat Lorenz Hess (BDP/BE) reichte heute bei der Gerichtskommission der Eidgenössischen Räte, deren Mitglied er ist, den Antrag ein, gegen Michael Lauber ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten. Hauptgrund seien für ihn die Feststellungen der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft, die Lauber Anfang März wegen Amtspflichtverletzungen und Lügen gebüsst hat.

Seit gestern komme erschwerend noch das Platzen des Fifa-Prozesses dazu. «Die Gerichtskommission muss von Amtes wegen ein Verfahren einleiten, wenn sie Kenntnis von solchen Feststellungen hat», sagt der BDP-Politiker.

Enormer Schaden für die Institution

Michael Lauber ist der erste Bundesanwalt, der direkt vom Parlament gewählt wurde. Und er wäre gleichzeitig der erste, der sich einem Amtsenthebungsverfahren des Parlaments stellen müsste. Die Gerichtskommission muss nun abklären, ob die neuen Enthüllungen und die Feststellungen der Aufsichtsbehörde die Eignung des Bundesanwaltes in Frage stellen.

Die Gerichtskommission muss von Amtes wegen ein Verfahren einleiten.
Autor: Lorenz Hess Nationalrat BDP/BE

Matthias Aebischer (SP/BE) sagte der «Tagesschau» bereits gestern, dass er einen Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren unterstützen werde, sollte Lauber nicht von sich aus zurücktreten. Der Schaden für die Institution Bundesanwaltschaft sei enorm. Heute stellte Aebischer gegenüber Radio SRF in Aussicht, dass er den Antrag auch selber stellen würde, sollte er nicht aus einer Subkommission gestellt werden. Auch Sibel Arslan (Grüne/BS) hält Lauber für nicht mehr tragbar.

FDP will Rekurs abwarten

Bereits letzten Sommer stellte die Gerichtskommission nach Anhörung von Michael Lauber und seinem Gegenspieler von der Aufsichtskommission, Hanspeter Uster, dem Parlament den Antrag, Lauber nicht wiederzuwählen. Doch dem Parlament war die Faktenlage zu dünn. Es bestätigte Lauber am 25. September 2019 für vier weitere Jahre im Amt.

Ich möchte zuerst Laubers Rekurs lesen, bevor ich entscheide.
Autor: Christian Lüscher FDP/GE

Die letzten Freunde von Michael Lauber sind in der FDP. Sowohl Andrea Caroni (FDP/AR) wie Christian Lüscher (FDP/GE) wollen die Stellungnahme von Lauber zu den neuen Vorwürfen abwarten, bevor sie sich zu einem allfälligen Amtsenthebungsverfahren äussern. Der Entscheid der Aufsichtsbehörde sei noch nicht rechtskräftig, betont Christian Lüscher. «Der Bundesanwalt hat dagegen Rekurs eingereicht. Ich möchte erst diesen Rekurs lesen, bevor wir entscheiden, wie diese angeblichen neuen Fakten zu beurteilen sind.»

Bundesanwalt schweigt

Nun liegt der Ball bei der Bundesanwaltschaft. Michael Lauber kann seine Sicht der Dinge vor der Gerichtskommission darlegen, bevor diese über die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens entscheidet. Auf Anfrage von SRF erklärte die Bundesanwaltschaft, sie habe noch keine Kenntnis von einem Antrag auf Amtsenthebung. Der Bundesanwalt halte sich aber weiterhin den zuständigen Gremien für sämtliche Fragen zur Verfügung.

Tagesschau, 27.04.2020, 19.30 Uhr

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