- Die Nachrichtendienste des Bundes müssen sich beim Umgang mit Daten verbessern. Zu diesem Schluss kommt die Aufsichtsbehörde über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste.
- So hätten die Nachrichtendienste 2019 teilweise zu viele Daten zu lange aufbewahrt oder Berichte unsorgfältig verfasst.
- Die Organisation und Prozesse müssten hinterfragt werden.
Das schreibt die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst (AB-ND) in ihrem Bericht, der heute Dienstag veröffentlicht wurde. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) müsse transparent erklären können, welche Informationen zu Personen weshalb in seinen Datenbanken gesammelt und verwendet würden. Das sei heute zu wenig der Fall.
An den Nachrichtendienst dürfe auch «ein hoher Anspruch an die Ordnung und Löschdisziplin» gestellt werden, heisst es in der Mitteilung der AB-ND. «Hier kann sich der NDB verbessern.»
Dossiers von Politikern analysiert
Zu ähnlichen Schlüssen war Ende Januar bereits die parlamentarische Oberaufsicht über den Nachrichtendienst gekommen. Der NDB sammle nach wie vor mehr Informationen, als ihm das Gesetz erlaube, lautete damals das Fazit. Der Direktor des Nachrichtendienstes ist anderer Meinung, wie er der parlamentarischen Aufsicht mitteilte.
Verschiedene Berichte zeigten, dass auch die Namen von Politikerinnen und Politiker in den NDB-Datenbanken auftauchten. Die AB-ND stellt nun fest, «dass der Nachrichtendienst in seinem Geschäftsverwaltungssystem keine Dossiers über Politikerinnen und Politiker ausschliesslich aufgrund ihrer politischen Tätigkeit führt». Das zeigten Stichproben.
Der Nachrichtendienst hat nach eigenen Angaben bereits zahlreiche Massnahmen beschlossen, um sicherzustellen, dass der Datenbestand «auf ein notwendiges Minimum reduziert» wird. Die Massnahmen seien mehrheitlich deckungsgleich mit den Empfehlungen der AB-ND. Die Umsetzung sei im Gang.
Komplettüberwachung selten
Weiter kommt die Aufsichtsbehörde zum Schluss, dass der Nachrichtendienst nur selten alle Register zieht, um Personen zu beobachten. Die Zahl der von einer genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahme betroffenen Personen sei gemessen an der Gesamtbevölkerung der Schweiz verschwindend klein.
Die AB-ND ist der Auffassung, dass dieses «invasivste Mittel» des NDB verhältnismässig eingesetzt wird. Der NDB kann damit tief in die Grundrechte betroffener Personen eingreifen. Insofern sei die tendenziell zurückhaltende Anwendung angemessen.
Keine Schlüsse zur Crypto-Affäre
Keine Kommentare macht die Aufsichtsbehörde betreffend Geheimdienst-Affäre. Die Enthüllungen im Zusammenhang mit der Crypto AG fielen nicht in den Berichtszeitraum 2019 und seien somit auch nicht Teil des Tätigkeitsberichtes, schreibt die AB-BA.
Derzeit setzt sich die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der Räte mit den Cryptoleaks auseinander. Mit ihrer Inspektion will sie als Oberaufsicht über die Nachrichtendienste und die Geheimbereiche des Bundes nun klären, wer in der Schweiz wann was wusste.
Untersucht werden sollen die Berührungspunkte von Bundesstellen mit ausländischen Nachrichtendiensten in dieser Sache. Die GPDel will auch abklären, ob und inwieweit der Bundesrat informiert war. Ein Bericht wird Mitte des laufenden Jahres erwartet.