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Wegen Verjährung Verfahren gegen Polanski eingestellt

  • Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat das Verfahren gegen Roman Polanski wegen angeblicher Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit Kindern eingestellt.
  • Die Prüfung des Staatsanwalts hat ergeben, dass die Vorwürfe auf das Jahr 1972 zurückgehen – das mutmassliche Opfer war damals 15 Jahre alt.
  • Der damals geltende Tatbestand der Notzucht gelangt nicht zur Anwendung, weil nur Frauen, die das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben, davon erfasst wurden.

Die Vorwürfe stammen von einer ehemaligen Deutschen Schauspielerin. Polanski soll 1972 die damals 15-Jährige in einem Chalet im Berner Oberländer Nobelkurort Gstaad vergewaltigt haben.

Die 61-jährige gebürtige Deutsche reichte am 26. September im Kanton St. Gallen Anzeige ein. Die Frau erstattete erst jetzt Anzeige, weil sie ihre inzwischen verstorbenen Eltern nie mit der Sache belasten wollte.

Die 61-jährige Deutsche ist mittlerweile die vierte Frau, die Vorwürfe wegen Vergewaltigung gegen Polanski erhebt. Polanskis Anwälte sehen in der eingereichten Anzeige den Versuch, Medienrummel zu verursachen.

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